Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Bauindustrie: EuGH-Entscheidung zum Niedersächsischen Tariftreuegesetz stützt Mindestlohnstrategie

(Berlin) - „Die Deutsche Bauindustrie sieht sich durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in seiner seit langem verfolgten Mindestlohnstrategie bestätigt. Die Einhaltung der Mindestlöhne am Bau muss scharf kontrolliert werden, um damit faire Wettbewerbsverhältnisse auf deutschen Baustellen zu gewährleisten.“ Mit diesen Worten trat heute der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper, Medienberichten entgegen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. April 2008 zum Niedersächsischen Vergabegesetz stelle die Mindestlöhne in Deutschland in Frage. Das Gericht hatte darin entschieden, dass es mit europäischem Recht unvereinbar sei, die öffentliche Auftragsvergabe von der Verpflichtung abhängig zu machen, das am Ausführungsort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Knipper: „Bedeutsam ist dabei, dass laut EuGH Unternehmen zwar zur Zahlung allgemein verbindlich erklärter Mindestlöhne verpflichtet werden können, nicht jedoch zur Einhaltung darüber hinaus gehender Tarifverträge.“

„Im Ergebnis führt die Entscheidung des EuGH dazu, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge keine Lohnzahlungsverpflichtungen verlangt werden dürfen, die über die sich aus den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergebenden Mindestlohnstandards hinausgehen. Das Urteil stellt damit die gesetzliche Situation am deutschen Baumarkt grundsätzlich nicht in Frage“, stellte Knipper klar. Gleichzeitig appellierte Knipper an den deutschen Gesetzgeber, in der anstehenden Reform des Vergaberechts bei der geplanten Einführung sozialer Aspekte als Vergabekriterium die Vorgaben des EuGH unbedingt zu beachten.

In der deutschen Bauwirtschaft gilt seit 1997 ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, differenziert nach Ost- und Westdeutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Dr. Heiko Stiepelmann, stellv. Hauptgeschäftsführer, Kommunikation Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin Telefon: (030) 212860, Telefax: (030) 21286240

(tr)

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