Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Bauindustrie gegen Hauptunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

(Berlin) - Die deutsche Bauindustrie befürchtet gravierende Nachteile für deutsche Bauunternehmen gegenüber ausländischen Wettbewerbern, wenn der Bundestag die selbstschuldnerische Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für Sozialversicherungsbeiträge beschließen sollte. Wie der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, am 13. März in Berlin anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages zum Entwurf des „Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit“ mitteilte, verbiete das europäische Recht dem deutschen Gesetzgeber, ausländische Hauptunternehmer für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge in Haftung zu nehmen. Damit hätten deutsche Anbieter im Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten künftig nicht nur Lohnkostennachteile sondern zusätzlich auch höhere Haftungsrisiken zu verkraften. Knipper: „Die deutsche Bauwirtschaft steckt in der schwersten

Struktur- und Konjunkturkrise der Nachkriegszeit. Der deutsche Bundestag darf schon deshalb eine zusätzliche „Inländerdiskriminierung“ im Bereich des Haftungsrechts nicht zulassen.“

Namhafte Verfassungsrechtler hätten inzwischen schwere Bedenken gegen die geplante Haftung des Hauptunternehmers für Sozialversicherungsbeiträge erhoben, erläuterte Knipper. All diese Verfassungsrechtler seien sich darin einig, dass der Gesetzentwurf einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz darstelle. Der Hauptunternehmer müsse für das Verhalten Dritter „gerade stehen“, auf das er keinen Einfluss habe. Knipper: „Der Gesetzgeber will ganz offensichtlich staatliche Kontrollaufgaben auf Unternehmer überwälzen. Oder anders ausgedrückt: Hier stiehlt sich der Staat aus seiner Verantwortung.“

Wenn ausländische Nachunternehmer eingesetzt werden, könne sich ein Hauptunternehmer kaum davor schützen, im Streitfall durch den ausländischen Sozialversicherungsträger als Bürge in Anspruch genommen zu werden, kritisierte Knipper. Es sei für den Hauptunternehmer in der Praxis kaum möglich, die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der ausländischen Nachunternehmer gegenüber den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zu überprüfen. Allein die Frage, welcher ausländische Sozialversicherungsträger zuständig ist und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, sei für den Hauptunternehmer allenfalls mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beantworten.

Für Knipper steht deshalb fest: „Der Gesetzentwurf muss noch einmal auf den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Prüfstand. In der jetzigen Form würde er massive Störungen in der am Bau traditionellen Arbeitsteilung zwischen Hauptunternehmer und Nachunternehmer nach sich ziehen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstr. 129 10785 Berlin Telefon: 030/212860 Telefax: 030/21286240

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