Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Bauwirtschaft zu Mindestlohn-Dokumentationspflichten: / Bürokratiemonster "Mindestlohn-Dokumentationspflichten-Verordnung" muss schnellstmöglich geändert werden!

(Berlin) - Die angekündigte Initiative des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU-/ CSU-Bundestagsfraktion, die Mindestlohn-Dokumentationspflichten-Verordnung der Bundesarbeitsministerin vom 18. Dezember 2014, die in Wahrheit eine "Überstundenzuschlagsdurchsetzungs-Verordnung" darstellt, rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu ändern, wird von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft als zielführender Beitrag zum Bürokratieabbau in allen Betrieben des Bau- und Ausbaugewerbes ausdrücklich begrüßt.

Initiative des PKM der CDU/CSU war überfällig

Dazu sagte heute in Berlin Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft: "Die angestrebten Korrekturen sind überfällig. Es geht überhaupt nicht darum, das Mindestlohngesetz oder die tariflichen Branchenmindestlöhne trickreich zu umgehen, zu mogeln oder die Mindestlohnkontrolle ins Leere laufen zu lassen. Gerade wir in der Bauwirtschaft wissen, dass Mindestlohnregelungen ohne wirksame Kontrolle ein stumpfes Schwert bleiben; deshalb haben wir für unsere Branchenmindestlöhne die Aufzeichnung der Arbeitszeiten der gewerblichen Arbeitnehmer immer akzeptiert."

Schneider weiter: "Es geht in der jetzigen Diskussion vielmehr darum, für die Mindestlohnkontrolle völlig unnötige neue Aufzeichnungen von Arbeitszeiten von Beschäftigtengruppen (Angestellten), für die auch in den schwarzarbeitsanfälligen Wirtschaftszweigen tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne nie zur Diskussion standen, weil sie weit oberhalb des Mindestlohnniveaus vergütet werden, zu beseitigen. Und es geht auch darum, die seit langem in der betrieblichen Praxis gelebte Vertrauensarbeitszeit von Angestellten, bei denen aufgrund ihrer Verdienst-höhe ein Mindestlohnverstoß überhaupt nicht in Betracht kommt, aufrechtzuerhalten."

Deshalb muss nach Auffassung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Verdienstgrenze für den Wegfall der Dokumentationspflicht deutlich abgesenkt und die - ohnehin von der Verordnungsermächtigung nicht gedeckte - Verknüpfung der Verdienstgrenze mit der Aufzeichnung von Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz entfallen.

Bauwirtschaft fordert SPD zum Einlenken auf

Auch der SPD und den Gewerkschaften müsste daran gelegen sein, sich auf die wirklichen Probleme der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu konzentrieren und davon nicht durch immer neue ziellose bürokratische Auflagen für die Betriebe abzulenken und gleichzeitig ständig von Bürokratieabbau zu reden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Pressestelle Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Fax: (030) 20314419

(sy)

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