Pressemitteilung | Bayerische Landeszahnärztekammer

Bayerische Zahnärzte wehren sich gemeinsam / Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch (FDP): "Der GOZ-Entwurf muss weg!"

(München) - Bayerns Zahnärzte wehren sich gemeinsam gegen das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den privaten Krankenversicherungen (PKV) direkten Einfluss auf die Honorierung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen einzuräumen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer kritisiert in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte Landesverband Bayern, dem Berufsverband Zukunft Zahnärzte Bayern, dem Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa sowie dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden, dass in der neuen Gebührenordnung eine Punktwerterhöhung von lediglich 0,46 Prozent vorgesehen ist. In den zurückliegenden 21 Jahren gab es überhaupt keine Honoraranpassung. Dies führe in den Praxen angesichts des allgemeinen Preisanstiegs zu großer Verbitterung.

PKV-Unternehmen erstatten Arzthonorare auf Basis einer staatlichen Gebührenordnung. Nach dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf zur Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) "abweichende Vereinbarungen" zugunsten der PKV zulassen (neuer § 2a GOZ).

Behandlungsverhältnis und Versicherungsverhältnis sind zwei unabhängige Regelkreise. Weder wirkt die Ärzteschaft in den Versicherungsvertrag hinein, den die PKV anbiete noch dürfe die PKV in das Behandlungsverhältnis hinein regieren - auch nicht durch eine Öffnungsklausel in der staatlichen Honorarordnung. Ansprüche von privat Versicherten und Ärzten seien keine Verfügungsmasse des Verordnungsgebers, sondern würden durch Leistung und Honorar einerseits, sowie durch Prämienzahlung und Kostenerstattung andererseits abgegolten. Niemand kommt auf den Gedanken, den Heilberufen ein Mitspracherecht bei der Prämienfestsetzung durch ein PKV-Unternehmen einzuräumen; umgekehrt kann der PKV auch kein Mitspracherecht bei der ärztlichen Behandlung und Honorierung zugesprochen werden.

Auch die BLZK kritisiert in einer eigenen Stellungnahme zum GOZ-Entwurf die Öffnungsklausel. Hier würden Regelungsgedanken aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts in systemwidriger Weise übernommen und einseitig die Interessenlage von privaten Krankenversicherungsunternehmen, möglicherweise auch der Beihilfeträger, bedient. Dr. Wolfgang Heubisch, neuer Bayerischer Wissenschaftsminister, versprach auf der BLZK-Vollversammlung die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung: "Der GOZ-Entwurf muss weg!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Landeszahnärztekammer Pressestelle Fallstr. 34, 81369 München Telefon: (089) 724800, Telefax: (089) 72480108

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