Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Bayern soll Bundesinitiative ergreifen: Qualität bei Betreuung- und Entlastungsleistungen / bpa warnt vor Folgen der Billigpflege ohne Qualitätsanforderungen

(Berlin) - Für die neuen Unterstützungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige darf es keine zweitklassigen Qualitätsstandards geben, die dann auch noch in jedem Land unterschiedlich kontrolliert werden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) fordert anlässlich der aktuellen Anhörung des bayerischen Landtages eine Bundesinitiative der Landesregierung: "Mit der jüngsten Pflegereform hat der Bund den Ländern die Kontrollen über einen wichtigen Teil der Leistungen für Pflegebedürftige übertragen. Während es für die Pflegedienste durch Bundesgesetze geregelte Qualitäts- und Personalanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen und viele weitere Anforderungen gibt, soll nun jedes Bundesland die Anerkennung und Kontrolle der Betreuungs- und Entlastungsleistungen selbst regeln”, erklärt der bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. Bayern solle sich für eine deutschlandweit gültige Regelung einsetzen.

Pflegebedürftige und deren Angehörigen haben seit Kurzem zusätzliche Ansprüche auf hauswirtschaftliche Hilfen und Unterstützung im Alltag wie Begleitung bei Einkäufen oder bei Spaziergängen. Diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen können nicht nur von Pflegediensten oder ehrenamtlichen Helfern erbracht werden, sondern auch von Dienstleistungsfirmen, deren Mitarbeiter oft über keinerlei Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen verfügen.

"Die ambulanten Pflegedienste hingegen sind Experten für die Betreuung und Unterstützung älterer Menschen. Die Qualität ihrer Arbeit muss die Richtschnur für alle neu entstehenden Angebote sein. Dafür brauchen wir aber bundesweit einheitliche Regelungen und Kontrollmechanismen", erklärt Kasri.

"Da für jeden anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen monatlich rund 1.000 Euro zur Verfügung stehen, entwickelt sich hier ein riesiger Markt von mehr als 900 Millionen Euro jährlich allein in Bayern", rechnet der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle München, Joachim Görtz, vor. "Es muss klare Qualitätskriterien und zudem einen wirkungsvollen Schutz der Pflegebedürftigen vor Übervorteilung geben", forderte Kasri. Die bayerische Staatsregierung müsse deshalb aktiv werden und gemeinsam mit allen Bundesländern auf eine einheitliche Regelung in den entsprechenden Gesetzen hinwirken. Andernfalls würden die Bürger die einzelnen Bundesländer verantwortlich machen, wenn fehlende oder unterschiedliche Qualitätsanforderungen und Kontrollen zu Pflegeschäden führen und selbst der Mindestlohn unterlaufen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(mk)

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