Pressemitteilung |

Behandlungsfehler: Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) bietet Patienten Orientierungshilfe

(Heppenheim) - Detaillierte Orientierungshilfe beim Verdacht auf Behandlungsfehler bietet jetzt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) an. Die Zahl der Fälle nimmt zu, in denen Patienten Ansprüche auf Grund fehlerhafter ärztlicher Behandlung geltend machen. Als medizinische Laien haben sie jedoch sehr schlechte Karten, wenn es darum geht berechtigte Ansprüche durchzusetzen, wie die Erfahrung der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), zeigt. Der Weg zum Anwalt zur Klärung eines Verdachtes auf Behandlungsfehler ist selten zielführend. Denn regelmäßig steht zunächst die Klärung medizinischer Fragen an: Eine Aufgabe von ganz entscheidender Bedeutung, mit der aber der Anwalt mangels Sachkunde überfordert ist. Ob eine Behandlung tatsächlich fehlerhaft war, erfordert die sachkundige Beurteilung eines Arztes, so die höchstrichterliche Rechtsprechung. Deshalb ist nahezu immer die ärztliche Beurteilung eines Behandlungsgeschehens – nicht die von Anwälten und Richtern – für den Ausgang eines Arzthaftungsfalles entscheidend, gibt die DGVP zu bedenken. Der erste Gang zum Rechtsanwalt ist deshalb sehr häufig „zwar nicht umsonst, aber insoweit vergebens“, so die Patientenorganisation.

Mit der „Orientierungshilfe beim Verdacht auf Behandlungsfehler“ will die DGVP Ratsuchende dabei unterstützen,
- ihre Situation besser einzuschätzen,
- in sachgerechter Weise zur Klärung dieses Verdachtes vorzugehen,
- berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Die Broschüre der DGVP, geschrieben von einer Expertin mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet, erklärt zunächst, was alles unter einem Behandlungsfehler überhaupt zu verstehen ist. Sie gibt Auskunft über Stellen, an die sich Patienten mit dem Verdacht auf Behandlungsfehler wenden können, was dabei zu bedenken ist und wo auf der Suche nach Rat Gefahren lauern. Auch Fragen danach, welche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, welche Verjährungsfristen gelten etc. werden aufgegriffen. Das wichtige und brisante Thema der Gutachterproblematik kommt ebenfalls zur Sprache.

Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) ist es, Ratsuchenden mit einem Verdacht auf Behandlungsfehler mit der „Orientierungshilfe“ kostspielige, frustrierende und zeitraubende Irrwege zu ersparen und ein sachgerechtes, zielorientiertes Vorgehen zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

(sk)

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