Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

Beharrlichkeit führt zum Erfolg!

(Frankfurt am Main) - "Unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt. Dieser Abschluss ist von zentraler Bedeutung, denn er löst eines der brennendsten Probleme der Lokomotivführer." Mit diesen Worten kommentierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky das Ergebnis der Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn.

GDL und DB haben sich auf umfassende Regelungen zum besonderen Schutz bei Fahrdienstuntauglichkeit von Lokomotivführern geeinigt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. So erhalten Lokomotivführer erstmalig die freie Entscheidungsmöglichkeit, im Falle von Fahrdienstuntauglichkeit mittels Abfindung den Konzern verlassen zu können und sich beruflich neu zu orientieren. Unabhängig davon können sie auch die von der DB angebotenen Arbeitsplätze annehmen.

Damit ist ein für beide Seiten tragbarer Kompromiss gefunden und die individuelle Entscheidung unserer Lokomotivführer in den Vordergrund gerückt.

Die Tarifvertragsparteien einigten sich auch auf den weiteren Ausbau der ortsnahen Vermittlung für Lokomotivführer, deren Fahrdienstuntauglichkeit etwa auf Traumatisierung oder einem Arbeitsunfall beruht.

Die Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Tarifkommission für die DB-Tarifverträge. Stimmt diese zu, tritt der "Tarifvertrag über die besonderen Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit" am 1. April 2014 in Kraft.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Pressestelle Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main Telefon: (069) 405709-0, Fax: (069) 405709-129

(cl)

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