Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

„Bei Verteilung unterschiedliche Belastung der Kommunen bedenken“ / Städtetag: Einigung zu Unterkunftskosten ein Fortschritt, aber 2,5 Milliarden Euro Entlastung werden nicht erreicht

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hält die Einigung zwischen Bund und Ländern über die Höhe der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose gemessen an den früheren Angeboten des Bundes für einen Fortschritt, sieht aber die Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro nicht erreicht. „Die Städte erkennen an, dass sich Bund und Länder intensiv um eine Lösung bemüht und zuletzt die Bundesbeteiligung für 2007 gegenüber diesem Jahr um 400 Millionen erhöht haben. Die gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen um bundesweit jährlich 2,5 Milliarden Euro wird jedoch damit nicht erreicht. Das ist schmerzlich für die Städte“, sagte heute (3. November 2006) der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Wenn Bund und Länder jetzt zu einer anderen Bewertung kommen, sei das eine politische Interpretation der Zahlen. Im Vergleich zur früheren Belastung der Kommunen mit den Ausgaben für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger sei die Entlastung der Kommunen deutlich niedriger als 2,5 Milliarden Euro.

Gemessen an der wochenlang vom Bund vorgesehenen Bundesbeteiligung in Höhe von 2 Milliarden Euro und an dem zuletzt auf 3,9 Milliarden Euro erhöhten Angebot, so Articus weiter, seien die jetzt verabredeten 4,3 Milliarden Euro ein Fortschritt. Die gemeinsame Datengrundlage von Länder und Kommunen, nach der 5,8 Milliarden Euro notwendig sind, habe den Bund hier zu Zugeständnissen bewegt.

Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages appellierte an Bund und Länder, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine grundlegend neuen Verteilungsmechanismen für die Weitergabe der Bundesmittel an die Kommunen zu beschließen. Bei einem etwaigen neuen Verteilungsschlüssel müsse die ursprüngliche und unterschiedliche Belastung der Kommunen berücksichtigt werden. Denn es sei immer Sinn und Zweck der Bundesbeteiligung gewesen, diejenigen Kommunen besonders zu entlasten, die hohe Belastungen durch die Langzeitarbeitslosigkeit zu tragen haben.

Korrekturbedarf sehen die Städte im Zuge des Gesetzgebungsverfahren bei der geplanten Regelung der Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2008. „Die Bundesbeteiligung darf nicht aufgrund der Zahl der Bedarfsgemeinschaften steigen oder sinken. Entscheidend ist die Ausgabenentwicklung bei den Unterkunftskosten. Denn nur darüber lässt sich rechnerisch eine Entlastung der Kommunen ermitteln“, so Articus. Daten aus dem laufenden Jahr zeigten, dass auch bei einer stagnierenden Zahl der Bedarfsgemeinschaften die Unterkunftskosten steigen können, etwa wegen einer höheren Zahl von Familienmitgliedern oder wegen höherer Heizkosten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

(sk)

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