Pressemitteilung | Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Bei drohender Ohnmacht: Hinsetzen und Kopf nach vorne beugen

(Köln) - Wird einem Kind schwindelig und droht eine Ohnmacht, sollte es sich hinlegen oder - falls dies nicht möglich ist - hinsetzen, die Arme auf den Beinen aufstützen und den Kopf nach vorne beugen (Kutschersitz). "Eltern sollten enge Kleidungsstücke lockern und mit einem kühlen feuchten Waschlappen das Gesicht abwischen und für frische Luft sorgen. Ist das Kind bereits in Ohnmacht gefallen, sollten die Beine hochgelagert werden", rät Dr. Monika Niehaus, Kinder- und Jugendärztin in Weimar sowie Pressesprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Thüringen. Nach einer Ohnmacht bzw. so genannten Synkope sollten Kinder erst wieder aufstehen und herumgehen, wenn es ihnen wieder ganz gut geht. Denn zu schnelles Aufstehen kann einen erneuten Ohnmachtsanfall auslösen.

In den meisten Fällen ist eine Ohnmacht insbesondere bei Jugendlichen ein harmloses Ereignis, bei dem zu wenig Sauerstoff-reiches Blut ins Gehirn gelangt. "Wird der Vagusnerv stimuliert, verlangsamt sich der Herzschlag und erweitern sich die Blutgefäße, sodass die Blutversorgung des Gehirns abnimmt, was eine Ohnmacht auslösen kann. Schmerzen oder emotionaler Stress können beispielsweise für eine Aktivierung des Nervs verantwortlich sein. Eine ähnliche Wirkung hat der Abfall des Blutdrucks, wenn ein Kind lange gestanden ist oder von einer sitzenden Position in eine stehende wechselt. Dann bleibt vermehrt Blut in den Beinen, statt über das Herz an die verschiedenen Körperteile verteilt zu werden. Betroffene erholen sich bei solchen Formen der Ohnmacht aber relativ schnell innerhalb weniger als einer Stunde", erklärt Dr. Niehaus. Auch überhitzte Räume mit vielen Menschen und schlechter Luft begünstigen Schwindelanfälle.

In etwa 2 bis 5 Prozent der Fälle liegen körperliche Ursachen zugrunde, die abgeklärt und behandelt werden sollten. Der Kinder- und Jugendarzt sollte in jedem Fall davon wissen. Wichtige Fragen sind dabei: Wie oft kommen die Synkopen vor? Bei welchen Tätigkeiten oder Umständen treten sie auf? Gibt es Vorboten?

Weitere Tipps rund um das Thema "Kindergesundheit" finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte unter www.kinderaerzte-im-netz.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) Pressestelle Mielenforster Str. 2, 51069 Köln Telefon: (0221) 689090, Telefax: (0221) 683204

(cl)

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