Pressemitteilung | Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Beim Flüchtlingsgipfel besonderes Augenmerk auf Flüchtlingskinder richten

(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder auf, beim heutigen Flüchtlingsgipfel ein besonderes Augenmerk auf die Flüchtlingskinder in Deutschland zu richten. Dabei sollte sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern auf konkrete Maßnahmen für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern verständigen. "Angesichts der derzeitigen Situation sind neben administrativen Fragen natürlich auch vor allem die Kostenverteilung für Bund, Länder und Kommunen sowie die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge insgesamt zentrale Herausforderungen. Darüber hinaus ist es aber auch wichtig, die Flüchtlingskinder gesondert in den Blick zu nehmen. Diese brauchen den besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Für ihre Aufnahme und Integration gelten die einschlägigen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es deshalb notwendig, dass sich Bundesregierung und Bundesländer baldmöglichst auf zehn Punkte zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern verständigen und dementsprechende Maßnahmen auch finanziell absichern.

- Da Flüchtlingskinder in erster Linie Kinder sind, müssen sie Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie andere Kinder in Deutschland auch.
- Für Flüchtlingskinder ist mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte Zugang zur ärztlichen Versorgung sicherzustellen.
- Die Inobhutnahmen von unbegleiteten Flüchtlingskindern sind mehr als bisher zu verbessern und zu standardisieren.
- Kinder gehören nicht in Gemeinschaftsunterkünfte und müssen schnellstmöglich dezentral untergebracht werden.
- Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt vorhanden sein.
- Flüchtlingskinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sollten die Möglichkeit zum Besuch einer Kindertageseinrichtung haben.
- Der Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten muss sichergestellt werden.
- Asylverfahren sind zum Wohl der Kinder zu gestalten.
- Die Sicherung der Einheit von Familien mit Kindern muss Ziel der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik sein.
- Der Vorrang des Kindeswohls sollte für Flüchtlingskinder in Asyl- und Aufenthaltsgesetzen verankert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Uwe Kamp, Pressesprecher Leipziger Str. 116-118, 10117 Berlin Telefon: (030) 3086930, Fax: (030) 2795634

(cl)

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