Pressemitteilung | Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven

Belange der maritimen Wirtschaft in der Umweltpolitik stärker berücksichtigen

(Bremen) - Umweltpolitische Regelungen wirken sich immer stärker auf die Realisierung regionaler Infrastrukturprojekte aus. Nach Ansicht der Handelskammer Bremen und der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) müssen die Belange der Wirtschaft – insbesondere der maritimen Wirtschaft – künftig wieder stärker in der Umweltpolitik auf nationaler und europäischer Ebene berücksichtigt werden. Die beiden Kammern haben daher ein Papier erarbeitet, das problematische Regelungen der Umweltpolitik darstellt und Forderungen der Wirtschaft erläutert. Vorgestellt wurde dieses Papier heute von Handelskammer-Präses Dr. Patrick Wendisch und dem Präsidenten der Oldenburgischen IHK, Dr. Karl Harms.

Präses Dr. Wendisch betonte: „Vor allem für die maritime Wirtschaft ist mittlerweile ein immer schwerer zu überschauendes Wirrwarr an unabgestimmten, sich überlagernden Programmen, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen entstanden. Neben inhaltlichen Problemen führt dies zu einer steigenden Komplexität von Planungsverfahren, die immer schwieriger zu handhaben sind und immer größere Finanzmittel unnötig binden.“ Von der aus¬ufernden Umweltbürokratie profitierten nur noch Gutachter und Juristen, immer öfter werde sie als Verhinderungsinstrument missbraucht.

„Die umweltpolitische Überregulierung“, so Präsident Dr. Harms, „legt sich in Deutschland wie eine Krake mit vielen Tentakeln um die Wirtschaft. Die Chancen der Küstenregionen, sich als maritime Kompetenzzentren zu profilieren und die Chancen des wachsenden Welthandelsvolumens in Wertschöpfung umzusetzen, werden geschmälert."

Die beiden Kammern haben auf diese Problematiken bereits seit längerem bundesweit intensiv in den entsprechenden politischen Gremien hingewiesen und damit erste wichtige Anstöße für ein Umdenken gegeben. Um auf das darin enthaltene Konfliktpotenzial insbesondere für die maritime Wirtschaft aufmerksam zu machen, wurde das Papier beispielsweise an sämtliche wichtigen politischen Vertreter geschickt. Auch im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sollen die Anregungen aus Bremen und Oldenburg in einer eigenen Initiative aufgegriffen werden. Folgende Punkte sind unter anderem genannt:

FFH-Richtlinie: Ziel der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) ist der Aufbau eines europäischen, vernetzten Schutzgebiets¬systems (Natura 2000). Konflikte entstehen insbesondere aus der fehlenden Abwä¬gung von Argumenten des Naturschutzes und der Ökonomie. In der Region bestehen vor allem durch die Anmeldung von Wasserstraßen und das damit verbundene „Verschlechterungsverbot“ Probleme. Zwar konnte die drohende An¬meldung der gesamten Weser als FFH-Gebiet durch eine gemeinsame Aktion der Handelskammer Bremen und der Oldenburgischen IHK vermieden werden, aber auch eine teilweise Anmeldung würde zur Behinderung der Ausbaumaßnahmen für die Häfen führen – mit allen damit verbundenen massiven wirtschaftlichen Gefahren. Die Verhinderung des Ausbaus von Wasserstraßen würde außerdem auch aus ökologischer Gesamtsicht zu einer wenig sinnvollen Schwächung des Ver¬kehrsträgers Binnenschifffahrt führen.

Ähnlich der FFH-Richtlinie sollten nach Ansicht der Bremer und Oldenburger Kammer auch bei der Richtlinie zum Schutz wildlebender Vogelarten wirtschaftliche Belange verstärkt berücksichtigt werden. Mittlerweile ist fast die gesamte niedersächsische Küste als Vogelschutzgebiet ausgewiesen, was die Nutzungsmöglichkeiten für Tourismus, Schifffahrt und Fischerei einschränkt und Industrieansiedlungen spürbar behindert.

Wasserrahmenrichtlinie: Ziel der so genannten Wasserrahmenrichtlinie ist es, die europäische Wasserpolitik zu vereinheitlichen. Hierzu sollen bis März 2005 unter anderem die Oberflächengewässer auf ihren Zustand hin analysiert und qualitativ als künstlich, erheblich verändert oder natürlich eingestuft werden. Nachdem bereits zu Beginn 2003 der Versuch des Niedersächsischen Umweltministeriums, die Unterems und Weser als natürliche Gewässer einzustufen, durch Proteste aus der Wirtschaft verhindert wurde, fordern die Kammern nun, bei der Klassifizierung der Oberflächengewässer verstärkt auch deren wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten im Blick zu behalten.

Hochwasserschutz: Nach dem Willen des Bundesumweltministeriums soll das Bundesamt für Naturschutz künftig an allen Unterhaltungs-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen beteiligt werden. Dies sieht der Entwurf für ein Artikelgesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz vor. Nach Ansicht der Bremer und Oldenburger Kammer würde dies – auch angesichts fehlender Sachkenntnis des Bundesamtes – zu einer unnötigen Behinderung von anstehenden Unterhaltungs-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen führen und muss aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen werden.

Unter dem Titel „Den Flüssen mehr Raum geben“ wurde außerdem ein integriertes Gesamtkonzept für die Bundeswasserstraßen erstellt, bei dem die Verkehrspolitik erstmals von der Umweltpolitik überlagert wird. Weil nun sämtliche – auch rechtskräftig planfestgestellte – Ausbaumaßnahmen an den Wasserstraßen solange nicht vorgenommen werden dürfen, bis ein solches Gesamtkonzept vorliegt, entstehen erhebliche zeitliche Verzögerungen. Dies – so die Bremer und Oldenburger Kammer – ist unnötig, weil die Belange des Umweltschutzes bereits ab der Bundesverkehrswegeplanung bis hin zum Planfeststellungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.

Weitere Punkte des Papiers beziehen sich auf die nächste trilaterale Wattenmeerkonferenz 2005 im niederländischen Schiermonnikoog, auf das Kompensationsmodell Niedersächsisches Wattenmeer und die Notwendigkeit, ein Wasserstraßenausbaugesetz zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelskammer Bremen Am Markt 13, 28195 Bremen Telefon: 0421/36370, Telefax: 0421/3637299

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