Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Beratung des Gesetzentwurfs zur Arbeitnehmerüberlassung zügig abschließen

(Berlin) - Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags zum Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen erklärt die BDA:

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Entwurf in weiten Teilen ein vertretbarer Kompromiss ist, der im Wesentlichen die Erwägungen des Koalitionsvertrags widerspiegelt. Trotz Änderungsbedarfs ist es daher sinnvoll, das Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen, um Werkverträge, Dienstverträge und Zeitarbeit nicht zu beschädigen und in die Betriebe Ruhe hineinzubringen.

Werk- und Dienstverträge sind für eine arbeitsteilige, einer den Anforderungen von Digitalisierung und der durch sie beschleunigten Globalisierung ausgesetzten Wirtschaft unverzichtbar. Sie sind eine bewährte, effiziente und faire Vertragsform, die die Grundlage für eine starke Industrie und gute und moderne Dienstleistung bildet. Zu Recht hat sich daher die Bundesregierung dazu entschieden, Werk- und Dienstverträge nicht einzuschränken und ihre Nutzung nicht zu behindern.

Die Zeitarbeit ist ein Beschäftigungsmotor für den Arbeitsmarkt. Sie gibt gerade den Schwächsten, Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Langzeitarbeitslosen und langfristig Beschäftigungslosen eine Chance auf Wiedereinstieg in Arbeit. Zeitarbeit wird anständig und fair vergütet. Für Arbeitnehmer in der Zeitarbeit gilt das gesamte deutsche Arbeits- und Sozialrecht.

Um den Beschäftigungsmotor Zeitarbeit nicht abzuwürgen, sollte der Gesetzgeber klarstellen, was er unter equal pay versteht. Nach dem einheitlichen Willen der Tarifvertragsparteien kann das nur das Bruttostundenentgelt, gegebenenfalls zuzüglich tariflicher Zulagen und Zuschlägen sein. Ein anderes Beispiel ist das vorgesehene Verbot, Zeitarbeit zur Aufrechterhaltung des Betriebs in Fällen von Arbeitskämpfen einzusetzen; die vorgesehene Regelung bedarf der Einschränkung. Um den betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anpassung zu erleichtern, ist es geboten, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. April 2017 zu verschieben.

Auch diese Anpassungen sollten aber den Abschluss der weiteren Gesetzesberatungen nicht einschränken und verlangsamen. Wichtig ist, dass auf der Grundlage des vorgelegten Gesetzentwurfs bald Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055

(cl)

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