Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Beratung über Strommarktgesetz: BDEW fordert angemessenen Ausgleich für Notfallmaßnahmen der Kraftwerksbetreiber

(Berlin) - Anlässlich der heutigen Beratung des Strommarktgesetzes im Bundestag fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft einen angemessenen oder besseren Ausgleich der Kosten für Notfallmaßnahmen der Kraftwerksbetreiber zur Stabilisierung des Stromnetzes (Redispatchkosten).

Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Hildegard Müller, sagte: "Die Unternehmen werden gezwungen, große Kraftwerke kurzfristig an- und abzuschalten, um das Stromnetz stabil zu halten. Mit der jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung soll den Kraftwerksbetreibern aber nur ein Teil der Kosten dafür ersetzt werden. Das ist für die Branche nicht nachvollziehbar.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sich bereits in der Vergangenheit Gedanken zu einer fairen Vergütung von Redispatch-Maßnahmen gemacht. Im April 2015 hatte es eine Beschränkung der Vergütung auf einen Auslagenersatz als nicht zulässig angesehen. Das OLG nannte zahlreiche Kostenarten, die zu erstatten seien. Der Vorschlag der Bundesregierung greift das aber nicht nur nicht auf sondern führt darüber hinaus zu einer systematisch zu geringen Vergütung. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Grundsatzentscheidung des Gerichts außer Acht lässt."

Die aktuellen Zahlen zum Redispatch machen laut Müller deutlich, warum eine angemessene Vergütung dringend notwendig ist. "Redispatch-Maßnahmen haben in den letzten Jahren rasant zugenommen. Während im Jahr 2010 insgesamt 306 Gigawattstunden (GWh) 'redispatcht' wurden, betrug die Gesamtarbeit im Jahr 2015 bereits über 11.000 GWh", sagte Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sy)

NEWS TEILEN: