Pressemitteilung |

Beratungen zur Novellierung des Gentechnikgesetzes / NĂĽssel befĂĽrwortet Isolationsabstand

(Bonn) - Die aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) überfällige Novellierung des Gentechnikgesetzes dient u. a. dazu, Regeln der „Guten fachlichen Praxis“ zur Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen in Form einer Rechtsverordnung zu verankern. DRV-Präsident Manfred Nüssel unterstützt diese Zielsetzung von Bundesminister Horst Seehofer ausdrücklich.

Nüssel betont, dass die Raiffeisen-Genossenschaften bei zunehmendem Anbau von gentechnisch verändertem Mais als Händler von Saatgut sowie als Erfasser von Ernteprodukten vermehrt mit Fragen zur Kennzeichnungspflicht und zu den Vermarktungsmöglichkeiten konfrontiert werden. Deshalb sind die Unternehmen daran interessiert, dass mit den Regeln der „Guten fachlichen Praxis“ auch Abstandsregelungen definiert werden. Die derzeit diskutierten 150 Meter Abstand für gv-Mais sieht Nüssel als akzeptablen Einstieg. "Was jetzt noch fehlt, ist die eindeutige Definition eines ausgleichspflichtigen Schadens. Festgelegt werden sollten zudem Zeitkorridore, in denen der Isolationsabstand ebenso wie andere Auflagen auf ihre Praxistauglichkeit und wissenschaftliche Plausibilität überprüft werden", fordert der Raiffeisen-Präsident.

Nüssel geht davon aus, dass Körnermais, der außerhalb der vorgesehenen Isolationsabstände produziert wird, bei qualitativ einwandfreier Beschaffenheit ohne weitere Auflagen und ohne Preisabschläge im Mischfutter verwendet werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Monika Windbergs, Leiterin, Presse und Information Adenauerallee 127, 53113 Bonn Telefon: (0228) 1060, Telefax: (0228) 106266

(tr)

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