Pressemitteilung |

Berufsverband deutscher Honorarberater: "Offenlegung von Provisionen nicht ausreichend, nur Verbot schützt Anleger umfassend"

(Berlin) - Bundesgerichtshof verpflichtet Banken ab 1. August 2014 zur vollständigen Offenlegung von Innenprovisionen im Finanzvertrieb; BVDH: Offenlegung genügt nicht - um Anleger umfassend zu schützen, müssen Provisionen komplett verboten werden

Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH e.V.) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes, Banken künftig zu verpflichten, auch Innenprovisionen im Finanzvertrieb gegenüber dem Kunden offenzulegen. Der Verband betont aber auch, dass dieses Urteil zwar wichtig, aber nicht ausreichend ist, sondern nur ein vollständiges Provisionsverbot Anleger umfassend schützen kann.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 147/12) besagt, dass ab dem 1. August 2014 sämtliche Provisionen - und damit auch Innenprovisionen - unabhängig von ihrer Höhe den Kunden gegenüber offengelegt werden müssen. Halten sich Banken und Finanzdienstleister nicht an diese Offenlegungspflicht, ist es für Kunden fortan deutlich einfacher, Entschädigungen einzufordern.

Der Vorstandsvorsitzende des BVDH, Karl Matthäus Schmidt, bewertet dieses Urteil wie folgt: "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Jedoch genügt die damit geschaffene Transparenz nicht. Um Anleger umfassend vor Falschberatungen, ausgelöst durch Fehlanreize des Provisionsvertriebs, schützen zu können, müssen Provisionen komplett verboten werden." Bereits seit 2007 sind Banken nach dem Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, Kunden über Provisionen aufzuklären, die sie von Produktanbietern erhalten. "Die gelebte Praxis sieht vielerorts jedoch ganz anders aus - das belegen die zahlreichen anhängigen Klagen von Kunden gegen ihre Banken. Es liegt nahe, dass auch die nun verordnete Offenlegung der Innenprovisionen in der Praxis nicht die gewünschten Erfolge mit sich bringen wird. Die Lösung ist einzig und allein ein komplettes Provisionsverbot, wie es der BVDH schon lange fordert", ist Schmidt sich sicher.

Begrüßenswert ist zudem der Rückenwind vonseiten der Europäischen Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Association) - diese strebt strenge Regeln bei Provisionen an: Sie will Provisionen nur noch erlauben, wenn sie nachweislich dem Wohl der Kunden dienen. Damit scheint die europäische Gesetzgebung zum Thema Verbraucherschutz deutlich stärker voranzuschreiten als die auf nationaler Ebene.

Mit Inkrafttreten des Honoraranlageberatungsgesetzes zum 1. August 2014 wird nicht nur erstmals das Berufsbild des Honorarberaters gesetzlich verankert und gefestigt, es besteht fortan auch zivilrechtlich die Verpflichtung, über den Empfang von Innenprovisionen, unabhängig von ihrer Höhe, aufzuklären. "Zwei wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Verbraucherschutz - die im Sinne des Kunden beste Lösung wäre jedoch nach wie vor ein endgültiges Provisionsverbot", so Schmidt.

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband deutscher Honorarberater e.V. Pressestelle Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin Telefon: (030) 89021-310, Fax: (030) 89021-301

(sa)

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