Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Beschwerde bei der EU Kommission gegen Umsatzsteuerbefreiung Deutsche Post

(Hamburg) - Wie auf dem Strategieforum in Bonn angekündigt hat Rechtsanwalt Axel G. Günther für den BdKEP die Beschwerde mit dem Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 86 III des EG-Vertrages bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die wettbewerbsverzerrende Entscheidung der Bundesregierung, die Deutsche Post AG von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien. Mit Art. 86 EG-Vertrag haben sich die EU-Mitglieder verpflichtet, keine wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen zu unterlassen.

Die Bundesregierung hat sich bisher mit Hinweis auf die EU-Umsatzsteuerrichtlinie von 1977 geweigert, in dieser Sache tätig zu werden. Diese Richtlinie befreit die im öffentlichen Auftrag tätigen Unternehmen von der Umsatzsteuer, u.a. die damalige Bundespost, wobei die Richtlinie davon ausgeht, dass es in den Ländern jeweils nur eine öffentliche Posteinrichtung gibt. Mit dem Postgesetz von 1998 wurde jedoch Wettbewerb im Postsektor eingeführt.

Somit ist die EU-Umsatzsteuerrichtlinie auf den Postsektor in Deutschland nicht mehr anwendbar. Alle Handlungen der Regierung, die Deutsche Post umsatzsteuerbefreit zu halten, können deshalb nur so verstanden werden, der Deutschen Post gegenüber ihren Mitbewerbern einen Vorteil zuzuführen. Dieses sieht der BdKEP als Verstoß gegen Art 86 EG-Vertrag und hat deshalb im Interesse aller Marktteilnehmer Beschwerde eingereicht.

Der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer: „Es wird Zeit, dass die neue Bundesregierung sich wieder auf die Gleichheitsprinzipien des Marktes besinnt und den Protektionismus der alten Regierung beendet.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender Steenwisch 23, 22527 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

(sa)

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