Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Besoldung: Juniorprofessur bleibt Sorgenkind / W1-Grundgehälter schwanken bundesweit zwischen 3.551,31 und 4.171,56 Euro

(Bonn) - Während Bund und Länder bei der Reform der W-Besoldung eine Anhebung der Grundgehälter für W2- und W3-Professuren anstreben, sparen sie unisono eine Erhöhung des W1-Grundgehalts aus. Die monatlichen Grundgehälter für Juniorprofessoren bleiben damit auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 verfassungsrechtlich bedenklich niedrig bemessen. Es könne "keineswegs als ausgemacht gelten", dass das W1-Grundgehalt dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspreche, heißt es in einer Auswertung des Deutschen Hochschulverbandes, die in der April-Ausgabe der Zeitschrift "Forschung & Lehre" erscheint.

Das niedrigste W1-Grundgehalt zahlt derzeit das Saarland mit 3551,37 Euro, das höchste Bayern mit 4171,56 Euro. Besoldungsabsenkungen in den ersten Dienstjahren kennen Baden-Württemberg und das Saarland. W1-Amtsinhaber in Baden-Württemberg müssen in den ersten drei Jahren ihrer Diensttätigkeit ein um acht Prozent abgesenktes Grundgehalt hinnehmen. Im Saarland wird das W1-Grundgehalt für die Dauer von zwei Jahren um 370 Euro im Monat abgesenkt.

Gegenüber W2- und W3-Professoren bleiben die Möglichkeiten eines Juniorprofessors, das Grundgehalt durch Leistungszulagen zu erhöhen, äußerst begrenzt. Der Bund und alle Länder bis auf Baden-Württemberg gewähren Juniorprofessoren nach einer positiven Zwischenevaluation - in der Regel nach drei Dienstjahren - eine Bewährungszulage von ca. 270 Euro monatlich. Lediglich in Baden-Württemberg können Juniorprofessoren zur Gewinnung oder Erhaltung eine nicht ruhegehaltfähige Zulage beziehen. Besondere Leistungsbezüge können W1-Stelleninhaber in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein erwerben. Die Möglichkeit einer nicht ruhegehaltfähigen Forschungs- und Lehrzulage gibt es für Juniorprofessoren bei der Einwerbung von Drittmitteln in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Nur Bayern sieht Funktionsleistungsbezüge für W1-Amtsinhaber vor.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Pressestelle Rheinallee 18-20, 53173 Bonn Telefon: (0228) 9026666, Fax: (0228) 9026680

(cl)

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