Besoldungsanpassung: Bundeswehr-Verband fordert Ausgleich für die Einbußen der vergangenen Jahre
(Bonn) - Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst erwartet der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) einen Ausgleich für die finanziellen Einbußen der Soldaten in den vergangenen Jahren. "Es genügt nicht, den Tarifabschluss für die Arbeiter und Angestellten wirkungsgleich auf die Besoldungsempfänger zu übertragen," sagt DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz. Denn die Vereinbarung sehe umfangreiche Kompensationsmaßnahmen für die Steigerung der Bezüge um insgesamt 4,4 Prozent bis Ende 2004 vor. Dies sei jedoch angesichts der von den Soldaten erbrachten Vorleistungen wie Versorgungsabschläge und Umwandlung der steuerfreien Aufwandsentschädigungen in zu versteuernde Erschwerniszulagen eine unzumutbare Belastung.
Der DBwV fordert daher:
- 2,4 Prozent Besoldungserhöhung für alle Soldaten
ab dem 1. Januar 2003
- Unverzügliche Anpassung der Ostbesoldung
- keine Kompensation durch Halbierung der
Altersstufenbeträge
- kein Wegfall von Urlaub oder Ähnlichem
(vergleichbar mit AZV-Tag)
- eine Erhöhung der Stellenzulagen um 20 Prozent
- die Zwölftelung der Sonderzuwendungen und die
Einarbeitung in die Grundgehaltstabelle
Gerade die Erfüllung der beiden letztgenannten Forderungen ist längst überfällig. Denn die Stellenzulagen ein wichtiger Bestandteil der Besoldung von Soldaten sind seit 1990 nicht mehr erhöht worden. Und die Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld") ist seit 1993 eingefroren. Daher fordert der Deutsche BundeswehrVerband, die Sonderzuwendung und das Urlaubsgeld in die Grundgehaltstabelle einzuarbeiten. Das kann durch Zwölftelung des Sonderzuwendungsbetrages auf dem gegenwärtigen Niveau (etwa 85 Prozent) und des Urlaubsgeldes geschehen. Neben den steuerlichen Vorteilen würde dadurch das "Weihnachtsgeld" endlich wieder an Besoldungsanpassungen teilhaben. Aufgrund der bisherigen Einbußen von 15 Prozent ist eine weitere Absenkung auf 65 Prozent, wie vom Deutschen Beamtenbund vorgeschlagen, nicht hinnehmbar. Der Deutsche BundeswehrVerband würde entsprechende Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren ablehnen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bundeswehr-Verband e.V. (DBwV)
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53175 Bonn
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