Pressemitteilung |

Besser geschützt durch neues Gesetz / Unfallversicherung gilt jetzt auch für Kinder in Tagespflege

(München) – Gute Nachrichten für viele berufstätige Eltern: Kinder in Tagespflege sind künftig gesetzlich gegen Unfälle versichert. Diesen besseren Schutz regelt KICK, das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) in München hin. Das neue Gesetz tritt zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Rund 60.000 Kinder werden dann von der neuen Regelung profitieren.

Geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des Gesetzes müssen unter anderem kindgerechte Räumlichkeiten bereitstellen. Außerdem müssen sie über vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege verfügen. Diese können sie sich beispielsweise in Lehrgängen erwerben, die sich an dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Curriculum „Qualifizierung in der Tagespflege“ orientieren sollten.

Wenn in der Tagespflege oder auf dem Weg dorthin ein Unfall geschieht, dann übernehmen die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen wird zusätzlich eine Rente bezahlt. Auch Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende sind versichert. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gibt es in jedem Bundesland. Die Adressen finden Sie unter www.unfallkassen.de.

Die Tagesmütter und -väter selbst sind ebenfalls bei den Unfallkassen gesetzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie sich um die Kinder nur einer Familie kümmern. Wenn sie hingegen als Selbstständige Kinder mehrerer Eltern in Pflege nehmen, dann müssen sie sich – wie ein normales Unternehmen – selbst bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg anmelden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) Fockensteinstr. 1, 81539 München Telefon: 089/62272-0, Telefax: 089/62272-111

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