Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Besserer Datenschutz für Verbraucher / vzbv begrüßt Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung

(Berlin) - Das Europäische Parlament hat die EU-Datenschutzverordnung verabschiedet.

- Die Rechte von Verbrauchern werden darin größtenteils gestärkt.

- Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, für Verbraucher nachteilige Regelungen nachzubessern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass das Europäische Parlament am heutigen Donnerstag die EU-Datenschutzverordnung verabschiedet hat. Damit gilt für alle Mitgliedsstaaten ein modernisiertes Datenschutzgesetz, über das mehr als vier Jahre lang verhandelt wurde. Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher werden gestärkt, so der vzbv, der eine Bewertung zentraler Regelungen vorgelegt hat.

"Das Ja zur EU-Datenschutzverordnung ist eine gute Nachricht für Verbraucher und Unternehmen. Endlich gelten europaweit einheitliche und zeitgemäße Spielregeln beim Datenschutz", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die EU-Datenschutzverordnung ist unmittelbar anwendbares Recht. Sie löst ab ihrem Inkrafttreten die Datenschutzrichtlinie von 1995 und darauf basierende nationale Regelungen ab.

Positiv: Marktortprinzip kommt

Der vzbv bewertet viele der neuen Regelungen als sehr gut. Dazu zählt etwa das Marktortprinzip, wonach das Datenschutzrecht für alle Unternehmen gilt, die auf dem europäischen Markt tätig sind, egal, ob sie ihren Sitz in Europa haben oder nicht. Positiv sei auch die Stärkung der Grundprinzipien des Datenschutzes: Verbraucher müssen künftig eindeutig und aktiv in die Nutzung der Daten einwilligen. Außerdem dürfen Unternehmen die Daten, die sie von den Verbrauchern für einen bestimmten Zweck erhalten haben, nicht ungefragt anderweitig verwenden. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, müssen mit höheren Strafen rechnen.

Negativ: Profilbildung kaum Grenzen gesetzt

Der vzbv verweist auch auf Schwachpunkte der Verordnung wie die Regelungen zur Profilbildung. Hier könne eine Absenkung des bisherigen Datenschutzniveaus drohen. So sei es künftig möglich, dass allein Adressdaten beim Kreditscoring herangezogen werden können und damit über die Kreditvergabe entscheiden. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit das bisherige deutsche Datenschutzniveau nicht unterschritten wird. Möglich ist das etwa über Öffnungsklauseln, die die Mitgliedsstaaten für eigene Regelungen nutzen können. Klaus Müller: "Die Bundesregierung muss die Öffnungsklauseln sowie alle weiteren rechtlichen Spielräume nutzen, um beim Thema Profilbildung nachzubessern und ein Weniger an Datenschutz zu verhindern."

So geht es weiter

Die Verordnung wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten müssen sie zwei Jahre später, ab Frühsommer 2018, unmittelbar anwenden. Bis dahin werden die nationalen Rechtsvorschriften an die Regelungen der Datenschutzverordnung angepasst.

Kurzbewertung der EU-Datenschutzverordnung

Der vzbv hat die wichtigsten Regelungen aus Verbrauchersicht zusammengefasst: http://www.vzbv.de/sites/default/files/eu-datenschutzverordnung-kurzbewertung-vzbv-2016-04-14.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Matthias Ruchser, Leiter, Kommunikation Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(cl)

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