Pressemitteilung | Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Beteiligungsrechte von Kindern auf allen Ebenen stärken

(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. "Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen auf allen Ebenen gestärkt werden. Dazu gehört die Verankerung von Beteiligungsrechten im Grundgesetz ebenso wie eine Absenkung des Wahlalters. 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir bei der Beteiligung in Deutschland vor einem Flickenteppich. Hier ist es an der Zeit, die Rechte von Kindern und Jugendlichen systematisch auszubauen und strukturell zu verankern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Von Anfang an beteiligen - Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel stärken".

Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Es sollte zukünftig sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihre Interessen berühren mitreden können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden damit sowohl die Kinder und Jugendlichen gestärkt, die durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, als auch langfristig unsere Demokratie.

"Wir brauchen in Deutschland in Sachen Beteiligung dringend ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte aufgeklärt, Qualifizierungsangebote für die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen vermehrt aufgelegt werden. Und wir benötigen ein Programm, das gezielt Kinder anspricht, die von Armut betroffen sind und sie zur Mitwirkung motiviert. Die vom Bundesfamilienministerium geplante Monitoringstelle zur UN-Kinderrechtskonvention, die auch die Umsetzung von Artikel 12 überwachen soll, muss personell und finanziell analog der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ausgestattet werden" so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte Kinder- und Jugendbeteiligung auch im Baurecht als Qualität wahrgenommen werden. Im Selbstverständnis von Verwaltung und Politik braucht es ein Bewusstsein dafür, dass Beiträge der Kinder und Jugendlichen ein kreativer Impuls sind. Das Wissen um die positive Wirkung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen an Bauplanungen, Stadtentwicklung und Spielorten ist mittlerweile vorhanden. Die bisherige Regelung, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit bei Planungsfragen sind, ist aber hinsichtlich einer kinderfreundlichen Stadtgestaltung wenig zielführend. Hier braucht es weitergehende, verbindliche Regelungen zielgruppengerechter Beteiligung.

Auf der Landesebene spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Verankerung von Beteiligungsrechten in den Landesverfassungen und die Festlegung von verbindlichen Beteiligungsrechten in den Gemeindeordnungen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins aus. Zudem müssen die Partizipationsrechte der Schülerinnen und Schüler gestärkt sowie
Kinder- und Beteiligungsrechte zu einem regulären Bestandteil von Bildungs- und Rahmenplänen in Kindertageseinrichtungen und Schulen werden. "Ein starkes Signal, dass es Länder und Kommunen ernst meinen mit der Kinder- und Jugendbeteiligung, wäre die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe" so Hofmann abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Uwe Kamp, Pressesprecher Leipziger Str. 116-118, 10117 Berlin Telefon: (030) 3086930, Fax: (030) 2795634

(cl)

NEWS TEILEN: