Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Betreuungsgeld: Nun dürfen die Länder wieder entscheiden

(Berlin) - Heute (21.07.2015) entschied das Bundesverfassungsgericht über das Betreuungsgeld für Kinder, die zuhause betreut werden und zwar nicht über den Inhalt der Regelung, sondern ausschließlich darüber, ob die Gesetzgebungskompetenz hierfür beim Bund oder bei den Ländern liegt.
Das Bundesverfassungsgericht legte fest, dass nicht der Bund, sondern die Länder zuständig sind.

Nun liegt es im Ermessen der Bundesländer, die nichts von dem Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten hielten, die Zahlung wieder einzustellen und die Gelder in die Weiterentwicklung von Kitas zu investieren.

Die Deutsche Kinderhilfe e.V. vertritt die Auffassung, dass es sich zwar um einen im Kern guten Ansatz handelte, die Leistung von Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, auch finanziell zu würdigen. Dies sollte jedoch nicht zu Lasten von Kindern gehen, die aufgrund ihrer Herkunft und/oder sozialer Nachteile besser in einer Kita als zu Hause gefördert werden könnten. Genau das war jedoch die Konsequenz der bayerischen Regelung.

Studien belegen, dass eine frühestmögliche Förderung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien - z.B. in einer Kita - mehr bringt als jede spätere Förderung bzw. Investition und auch noch Geld spart. Die so freigewordenen Mittel könnten beispielsweise für eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels verwendet werden. Dies wäre ein zusätzlicher Beitrag zu Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland.

"Herr Seehofer sollte dies bei seiner berechtigten Absicht, auch Familien zu fördern, die ihre Kinder zu Hause aufziehen, berücksichtigen. Wenn er eine eigenständige bayerische Lösung wünscht, steht er vor der schwierigen Aufgabe, bestmöglich zu differenzieren - wenn dies überhaupt machbar sein sollte. Sich jedoch am selben Tag auf einen nicht freiwillig eingegangenen Kompromiss bei den Koalitionsverhandlungen zu beziehen und mit allem Nachdruck eine Unterstützung durch den Bund zu verlangen, ist wirklich unangebracht", so Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e.V. "Frau Schwesig hat sich an die Koalitionsabsprachen gehalten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht korrigierend eingegriffen und auf die Länderzuständigkeit verwiesen. Dies sollte Herr Seehofer akzeptieren".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(wl)

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