Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Betriebsverfassung: Guter Anfang nach langem Tauziehen

(Berlin) - Das Kabinett hat die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes nach Meinung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf den richtigen Weg gebracht. „Das lange Tauziehen zwischen Arbeits- und Wirtschaftsminister ist beendet. Das Kräftemessen hat am Ende zu einem guten Anfang geführt,“ erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Mittwoch in Berlin. Eine moderne Betriebsverfassung erfordere, die Wahlverfahren für kleine Betriebe zu vereinfachen, die Zahl der Betriebsräte zu erhöhen sowie deren Freistellung zu verbessern. Auch die bessere Mitbestimmung für die Betriebsräte sei in der gewandelten und modernisierten Wirtschaft dringend notwendig.

Nun komme es darauf an, die Gesetzesinitiative gegen die fortwährenden ungerechtfertigten Anwürfe der Arbeitgeberverbände zu verteidigen. „Dafür sind wir gut gerüstet. Wir werden uns deshalb in den nächsten Monaten während des parlamentarischen Prozesses mit Aktionen zu Wort melden,“ kündigte die DGB-Vize an. Die von Wirtschaftsverbänden erwogenen härteren Mittel, wie ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht, seien völlig überzogen. „Abstriche am Gesetzentwurf, der bereits ein Kompromiss ist, werden wir nicht zulassen.“ Die Gewerkschaften würden alles dafür tun, dass die vorgesehenen Fristen des Gesetzgebungsverfahrens eingehalten würden und das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werde.

„An einigen Punkten sind aber durchaus noch Verbesserungen notwendig,“ sagte die DGB-Vize. Ergänzungen seien beispielsweise unbedingt bei der Reichweite des Mandates der Betriebsräte erforderlich. „Es reicht nicht aus, nur Leiharbeitnehmer unter den Schutz des Betriebsrates zu stellen. Angepasst an andere moderne und flexible Formen des Personaleinsatzes müssen auch dauerhaft Beschäftigte aus Fremdfirmen oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige unter die Obhut des Betriebsrates fallen. Auch bei der Übernahme von befristet Beschäftigten in Dauerarbeitsverhältnisse muss der Betriebsrat mitreden können,“ meinte Engelen-Kefer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Burgstr. 29-30 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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