Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Bioterrorism Act: Wichtige Neuerungen für Lebensmittelexporte in die USA

(Aschaffenburg) - Im Zuge der Ereignisse des 11. September 2001 hat der amerikanische Congress einige weitreichende Vorschriften im landläufig so genannten „Bioterrorism Act von 2002“ zusammengefasst, die das Einführen und Anbieten von Lebensmitteln auf dem amerikanischen Markt deutlich erschweren.

Die neuen Regelungen enthalten eine Fülle von Formerfordernissen und Fallstricken, in denen sich ein unbedarfter Exporteur nur allzu leicht verfangen kann. „Vor einer möglicherweise aus Unkenntnis erfolgten Missachtung der neuen Vorschriften kann gar nicht oft genug gewarnt werden“, so Aaron Wise(www.gdblaw.com), New Yorker Rechtsanwalt und assoziiertes Mitglied von Eurojuris Deutschland e.V. zur neuen Rechtslage: “Die Vorschriften sind Bundesrecht und als solche mit besonders hohem Strafpotenzial versehen“.

Ein bereits leichter Verstoß gegen die neuen Vorschriften, so Wise weiter, könne neben der strafrechtlichen Relevanz hohe Kosten verursachen, da die amerikanischen Behörden hart durchgreifen wollen. Waren, die nicht gesetzeskonform eingeführt werden, werden entweder gar nicht erst von Bord gelassen oder beschlagnahmt und in speziell gesicherten Warenhäusern gelagert. Die Kosten für Transport und Lagerung fallen in diesem Fall dem Importeur oder der Vertriebsorganisation zur Last.

Wichtiger Stichtag für Lebensmittelexporte in die USA ist der 12. Dezember 2003. Bis zu diesem Tag muss jeder, der Lebensmittel für den menschlichen Verzehr aber auch Tierfutter herstellt, verarbeitet, verpackt, bereithält oder transportiert, bei der US Food and Drug Administration (FDA) registriert sein. Außerdem sind sämtliche Importe in die USA bei der FDA anzuzeigen bevor die Ware in die USA gelangt. Dafür wird jeweils ein spezielles und sehr detailliertes Formular benötigt.

Bereits vor dem Start der Gesetzesänderung am 12.12.2003 müssen alle geplanten Importe deklariert werden, die voraussichtlich nach diesem Tag in den USA angelandet werden sollen. Damit wird sichergestellt, dass die FDA bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften tätig werden und Stichproben nach neuem Recht durchführen kann.

Neben der Registrierung der Importe sind neue Vorschriften über die Erfassung und Dokumentation sämtlicher mit Lebensmittelimporten verbundener Vorgänge und Tätigkeiten getreten, die es der FDA gestatten, jederzeit auf Verlangen uneingeschränkten Einblick in die Datenbestände der Unternehmen zu erhalten.

Der Lebensmittelbegriff ist in den Vorschriften relativ weit gefasst. Er umfasst alle Waren, die für den menschlichen oder tierischen Verzehr geeignet sind sowie nicht lediglich für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie für den Verbrauch in den USA bestimmt sind oder nicht. Ausgenommen sind lediglich bestimmte Waren, die bei der Einfuhr der Kontrolle des US-Landwirtschaftsministeriums unterliegen.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, nur sichere Lebensmittel auf dem amerikanischen Markt zuzulassen und die Einfuhr von kontaminierten Lebensmitteln zu verhindern. Einige Skeptiker gelangen allerdings auch zu der Ansicht, dass das neue Gesetz daneben auch eine nicht ganz ungewollte protektionistische Funktion haben könnte. Jedenfalls tun europäische Exporteure gut daran, das neue Gesetz genau zu befolgen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.

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Quelle und Kontaktadresse:
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