Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Bleiben die Verbraucher ab 2005 auf ihren Abfällen sitzen? / "Müll" muss vorbehandelt werden

(Hennef/Berlin) - Die Entsorgungssicherheit bei Abfällen könnte ab 2005 gefährdet sein: Ab dem 1. Juni 2005 dürfen nur noch vorbehandelte Abfälle auf Deponien abgelagert werden, Ausnahmen wird es nicht geben. Derzeit scheint die Entsorgung von vier Millionen Tonnen Abfall jährlich ab 2005 nicht gesichert. Zur Schließung der Lücke müssen rund drei Milliarden Euro in neue Anlagen investiert werden. Auch die Entsorgung von Klärschlamm ist längerfristig nur sicher, wenn die Verwertung in der Landwirtschaft weiter möglich ist. Auf diese Fakten weist die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, ATV-DVWK, hin und drängt darauf, die notwendigen Maßnahmen noch im Jahr 2003 einzuleiten und die erforderlichen Abfallbehandlungsanlagen zu bauen.

Deponierung von Abfällen

Ab dem 1. Juni 2005 dürfen nur noch vorbehandelte Abfälle auf Deponien abgelagert werden, Ausnahmen will das Bundesumweltministerium nicht zulassen. Nach einem Bericht der Umweltministerkonferenz ist die Entsorgungssicherheit ab 2005 noch nicht in allen Bundesländern gewährleistet. Besonders regional könne es zu Engpässen kommen. Die Baseler Prognos AG kommt in ihrem Branchenreport "Entsorgungswirtschaft" zu dem Schluss, dass die Entsorgung von ca. vier Millionen Tonnen Abfällen in Deutschland ab 2005 ungesichert ist. Zur Schließung der Lücke sind Investitionen von 2,5 bis 3 Milliarden Euro in Abfallverbrennungsanlagen notwendig.

Derzeit gibt es in Deutschland 71 Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen mit einer Kapazität von 16,9 Millionen Tonnen jährlich; die Behandlungskapazitäten der 23 mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen betragen zur Zeit 1,8 Millionen Tonnen pro Jahr, bei einem Bedarf von 19,9 Millionen Tonnen jährlich.

Grundsätzlich setzt sich die ATV-DVWK im Siedlungsabfallbereich für die Verbesserung der Aufbereitung und Verwertung von Haus- und Sperrmüll ein. Die Möglichkeiten der Abfallvermeidung im Siedlungsabfallbereich sollten gestärkt werden. Bioabfälle sollten stärker erfasst und getrennt gesammelt werden, so dass Siedlungsabfälle effizient verwertet werden können. Auf keinen Fall darf die Getrenntsammlung aufgegeben werden.

Die ATV-DVWK setzt sich darüber hinaus für einen integrierten Umweltschutz und die Förderung einer umweltverträglichen Verwertung ein. Weiter sollten
Vermeidungs- und Verwertungskonzepte für die verschiedenen Industriebranchen gestärkt werden.

Auf die Deponien kommen ab 2005 größere Veränderungen zu. Die ATV-DVWK hat zusammen mit dem Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e. V.
(VKS) zur Unterstützung der Deponiebetreiber den "Leitfaden zur Deponiestilllegung" herausgegeben. Die am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung regelt u. a. die Stilllegung und Nachsorge von Deponien und ermöglicht im Einzelfall Ausnahmen für "Altdeponien". Für die Definition dieser Ausnahmen gibt es bisher keine rechtlichen Erläuterungen und technischen Anleitungen. Der Leitfaden soll die Stilllegung von Deponien berechenbar machen und einen bundeseinheitlichen Vollzug fördern.

Klärschlamm und Biofeststoffe

Auch für die in Deutschland jährlich anfallende Klärschlammmenge von ca. 2,4 Millionen Tonnen Trockensubstanz ist die Frage der Entsorgungssicherheit zu stellen.

Da die Deponierung von Klärschlämmen in 2001 bereits auf einen Anteil von ca. 7 Prozent (159 700 Tonnen jährlich) zurückgegangen ist (Statistisches Bundesamt, 2003), erwartet die ATV-DVWK durch das ab dem 1. Juni 2005 greifende Verbot der Ablagerung nicht vorbehandelter Abfälle insgesamt keine gravierenden Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit kommunaler Klärschlämme (Biofeststoffe).

Diese Einschätzung gilt für den Fall, dass auch nach 2005 die dann noch verbleibenden beiden wesentlichen Entsorgungswege der thermischen Behandlung und der landwirtschaftlichen Verwertung offen bleiben.

Die Bundesministerien für Umwelt sowie Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft haben im Juni 2002 ein Konzept zur Neuregelung der gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz von organischen Düngemitteln unter dem Titel "Gute Qualität und sichere Erträge" vorgelegt. Eine rechtliche Umsetzung dieses Konzeptes bedeutete erhebliche Einschränkungen der landwirtschaftlichen Verwertung sowohl von Bioabfällen als auch von Wirtschaftsdüngern. Für Klärschlamm wäre ein De-facto-Verbot die Folge.

Diese in der Landwirtschaft nicht mehr verwertbaren erheblichen Massen wären dann zusätzlich zu der ab 2005 erhöhten Menge von Siedlungsabfällen einer thermischen Behandlung zuzuführen. Dabei zeigen Erhebungen der ATV-DVWK, dass davon auszugehen ist, dass bis 2005 nur für eine Klärschlammmenge von ca. 1,5 Millionen Tonnen Trockensubstanz (Bedarf: 2,4 Millionen Tonnen) Verbrennungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden können.

Für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ist daher die Beibehaltung eines zweiten Standbeins, der landwirtschaftlichen Verwertung organischer Abfälle als Düngemittel, von wesentlicher Bedeutung.

Die ATV-DVWK setzt sich daher auch unter dem Aspekt der Entsorgungssicherheit dafür ein, dass künftig sowohl die thermische als auch landwirtschaftliche Verwertung bzw. Behandlung als Verfahren nach dem Stand der Technik zur Klärschlammentsorgung zur Verfügung stehen. Den Ausschlag für den zu wählenden Verwertungsweg sollten regionale, standortspezifische Randbedingungen geben, die durch die Fachkräfte, Bürger und Politiker vor Ort abgewogen werden.

Um die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen guter Qualität, unter besonderer Berücksichtigung eines vorsorgenden Boden- und Gewässerschutzes, zu sichern, bietet die ATV-DVWK in Kooperation mit dem Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) ein Gütesicherungssystem für Klärschlämme sowie andere Sekundärrohstoffe an. Die beiden Fachverbände nehmen mit dem Aufbau des freiwilligen Gütesicherungssystems insbesondere die Verantwortung für die Ressource Boden aktiv wahr.

Die nachhaltige Gestaltung der landwirtschaftlichen Verwertung von Sekundärrohstoffen durch Maßnahmen der Qualitätssicherung sichert die langfristig umweltgerechte Führung dieser Stoffströme im Kreislauf und trägt somit wesentlich dazu bei, die Entsorgungssicherheit für Abfälle zu gewährleisten.

Quelle und Kontaktadresse:
ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: 02242/8720, Telefax: 02242/872135

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