Pressemitteilung | Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

Börsenverein: BGH bremst Amazon aus / Bundesgerichtshof (BGH) untersagt Amazon Gutschein-Aktion / Az. I ZR 83/14 / "Wichtiger Erfolg für Buchkultur, Buchpreisbindung, Buchhandel und Leser"

(Frankfurt am Main) - Der Bundesgerichtshof hat heute der Aufweichung des Buchpreisbindungsgesetzes durch Marketingaktionen von Amazon einen Riegel vorgeschoben. Amazon hatte im Rahmen einer Werbeaktion für sein Trade-In-Programm für den Ankauf gebrauchter Bücher zusätzlich zum Kaufpreis Gutscheine ausgegeben. Diese konnten Kunden unter anderem beim Kauf preisgebundener Bücher anrechnen lassen. Die Karlsruher Richter werteten das Vorgehen in ihrer heutigen Entscheidung als Verstoß gegen die Buchpreisbindung. Damit wiesen sie die Revision von Amazon gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (28. Januar 2014, Az.: 11 U 93/13) ab. Die Urteilsbegründung wird in einigen Monaten erwartet.

"Das ist ein wichtiger Erfolg für die Buchkultur, die Buchpreisbindung, für den Buchhandel und damit auch für die Leserinnen und Leser. Immer wieder versucht Amazon, die Buchpreisbindung zu unterwandern und auszuhöhlen, um seine Marktmacht zu stärken und letztlich damit Buchhandlungen und Verlage überflüssig zu machen. Das oberste deutsche Gericht hat Amazon dabei heute in die Schranken gewiesen", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. "Ein ähnlich konsequentes Handeln pro Buchpreisbindung erwarten wir von der EU-Kommission in den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen. Eine Werbeaktion, wie die jetzt untersagte, dokumentiert einmal mehr, dass Amazon ein erhebliches Interesse am Fall der Preisbindung hat, weil es nur so auch über den Preiswettbewerb seinem Anspruch nachkommen kann, Monopolist auf dem Buchmarkt zu werden."

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte im September 2012 in dem Fall eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirkt. Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung, da sonst jede denkbare Leistung der Kunden - etwa die Abgabe von Bewertungen oder Buchrezensionen - mit Gutschriften für preisgebundene Bücher hätte belohnt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Pressestelle Braubachstr. 16, 60311 Frankfurt am Main Telefon: (069) 1306-0, Fax: (069) 1306-201

(tr)

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