Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Breitbandförderung: Bundesregierung stellt notwendige Weichen für kommunalwirtschaftliches Engagement

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" beschlossen. Die Bundesregierung stellt rund zwei Milliarden Euro bereit, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Es sind gerade die kommunalen Unternehmen, die im Rahmen einer modernen Daseinsvorsorge Verantwortung für ihre Region übernehmen und leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur auch in der Fläche ausbauen. Ohne die Kommunen und ihre Unternehmen wäre das 2018er-Ziel nicht erreichbar. Dieses Engagement wird durch die Richtlinie gewürdigt und weiter forciert."

Im letzten Jahr waren rund 140 kommunale Unternehmen im Breitbandausbau aktiv. Dabei setzen sie vor allem auf den Glasfaserausbau als diejenige Technologie, die langfristig nachhaltig und zukunftsfähig ist. Das Scoring-Modell zur Richtlinie, das über Projektanträge entscheidet, legt allerdings einen starken Schwerpunkt auf die Erreichung des 2018er-Ziels. Reiche: "Gerade kommunale Planungen gehen schon heute oft über 50 Mbit/s hinaus. Bei der konkreten Mittelvergabe darf daraus kein Nachteil entstehen."

Grundsätzlich positiv ist, dass kommunale Betreibermodelle, bei denen Kommunen ein Netz ausbauen und es an einen Betreiber verpachten, durch die Richtlinie ebenso förderfähig sind wie das Deckungslückenmodell. "Hier steckt der Teufel aber im Detail", so Reiche. "Das Betreibermodell greift gerade dort, wo ein flächendeckender Breitbandausbau für rein privatwirtschaftliche Unternehmen nicht attraktiv ist. Kommunen sichern damit ihre Standortattraktivität, müssen ihr Eigentum nach Ende des Pachtvertrages aber wieder veräußern. Nachvollziehbar ist das nicht." Auch der vorgesehene Vergleich der Wirtschaftlichkeit beider Ausbaumodelle greife zu kurz, da Betreibermodelle langfristig angelegt sind und auf einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau setzen.

Reiche abschließend: "Mit der Förderrichtlinie stellt der Bund wichtige Weichen für einen wettbewerblichen Breitbandausbau. Die kommunalen Unternehmen werden hierzu weiterhin ihren Teil beitragen, High-Speed-Internet in die Fläche zu bringen. Ebenso werden sie auf mögliche Stolperfallen hinweisen, die echten Wettbewerb oder den flächendeckenden Glasfaserausbau verhindern."

Laut dem VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft investieren die kommunalen Unternehmen stark in den Breitbandausbau. 2014 waren es rund 500 Millionen Euro, bis 2018 folgen weitere 1,7 Milliarden Euro. Derzeit werden damit 5,7 Millionen Kunden versorgt, bis 2018 werden es 6,3 Millionen sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(wl)

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