Pressemitteilung | Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven

Bremens Selbstständigkeit ist Motor der künftigen Entwicklung

(Bremen) - Für eine grundlegende Reform des föderalen Finanzausgleichssystems in Deutschland und die funktionalen Vorteile der Selbstständigkeit Bremens sprach sich Handelskammer-Präses Dr. Patrick Wendisch am 28. April bei seinem Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „Die Zukunft der Stadtstaaten“ der Universität Bremen aus: „Wir müssen in Deutschland zu einem solidarischen Modell der gegenseitigen Stärkung finden, das seine Chancen in Leistung und Wachstum sieht und weniger in Depression und Egoismus“, sagte er.

Präses Dr. Wendisch nannte vier generelle Gründe für Bremens Selbstständigkeit, die Motor der künftigen Entwicklung sei:

„1. Der Nutzen von Stadtstaaten, die im Vergleich zu Flächenländern kleiner und damit flexibler sind, besteht darin, dass sie gerade aus ihrer Kleinheit wirtschaftliche und kulturelle Stärke ziehen und dadurch – gleichsam als Versuchslabor – Motor der Wirtschaftsentwicklung sein können. Stadtstaaten wie Hongkong oder Singapur sind dafür Erfolgsbeispiele par excellence – und sie füllen diese Rolle aus, weil sie die notwendigen Freiräume für Gestaltungsmöglichkeiten haben. Wir müssen uns daher darauf konzentrieren, die Stadtstaaten als spezialisierte Entwicklungskerne in ihrer Gestaltungsfreiheit zu erweitern.

2. Eine Vereinheitlichung der Länderzuschnitte in Deutschland bringt nicht mehr, sondern weniger Entwicklungsdynamik. Es ist ein fataler Irrtum zu glauben, die Finanzkraft könne durch Eingemeindungen zunehmen. Im Grunde verhält es sich nicht anders als in der Wirtschaft. Niemand würde dort allein das Heil in einer gewissen Anzahl gleich großer Konzerne suchen wollen. Im Gegenteil: Die Gestaltungskraft der Wirtschaft resultiert aus dem Miteinander von großen und kleinen Playern unterschiedlichster Struktur. Das Miteinander von kleinen und großen Bundesländern, von Flächenländern und Stadtstaaten, ist also keine Belastung, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Bundesstaat wie Deutschland vorankommen kann.

3. Stadtstaaten wie Bremen oder Hamburg sind keine Länder, die an denselben Maßstäben wie ein Flächenland gemessen werden könnten. Sie übernehmen eine Vielzahl von Funktionen für die gesamte Ländergemeinschaft – beispielsweise die Funktion Bremens, Hafen für Deutschland zu sein. Und sie übernehmen diese Rolle nicht zufällig, sondern mit dem Kalkül, dass sie diese Anforderungen gerade auf Grund ihrer besonderen Situation besonders gut leisten können. Insbesondere Stadtstaaten haben bewiesen, dass sie einzelne übergeordnete Funktionen für die Gesamtheit besser übernehmen können, als im Rahmen einer Unterfunktion in Flächenländern.

4. Die Haushaltsnotlage Bremens kann nicht das Argument dafür sein, dass der Stadtstaat sich überlebt habe. Diese Aussage hieße, Ursache und Wirkung zu verwechseln. Fakt ist vielmehr, dass die Stadtstaaten im föderalen Finanzausgleichssystem eklatant benachteiligt werden. Wir müssen in Deutschland endlich zu einem gerechteren föderalen System kommen, das die überregionalen Aufgaben eines Stadtstaates angemessen berücksichtigt.“

Bremen als Stadtstaat, so Präses Dr. Wendisch, biete mit nationalen Funktionen und als Metropole der Region einen überregionalen Nutzen für Deutschland: „Nur wird Bremen wie den anderen Stadtstaaten im Rahmen des gegebenen Finanzverteilungssystems nicht der Spielraum gegeben, diesen Nutzen auch angemessen zu finanzieren.“ An einer grundlegenden Reform des Finanzausgleichssystems führe daher kein Weg vorbei: „Es muss in Deutschland gelingen, Anreize zu schaffen, dass Anstrengungen zur Verbesserung des Standortes auch fiskalisch belohnt werden“, sagte Präses Dr. Wendisch. Im Mittelpunkt dürfe nicht der Streit um die Verteilung der Steuern stehen: „Kraft und Energie sollten lieber auf die Pflege der Steuerquellen verwandt werden. Denn nur durch die Verbesserung ihrer Einnahmesituation werden auch Gebietskörperschaften wieder handlungsfähig.“

Quelle und Kontaktadresse:
Handelskammer Bremen Am Markt 13, 28195 Bremen Telefon: 0421/36370, Telefax: 0421/3637299

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