Pressemitteilung | Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)

„Brille aus einer Hand“: ZVA will für gleiche Wettbewerbschancen klagen

(Düsseldorf) - Bei der Frage Vergütung der Sehschärfe-Bestimmung durch die Krankenkassen will der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) juristisch gegen die Ungleichbehandlung vorgehen. Der Vorstand des ZVA beschloß am vergangenen Wochenende in München, eine entsprechende Klage vorzubereiten.

„Wir wollen gleiche Wettbewerbs-Voraussetzungen. Schließlich erbringen wir bei der Sehschärfen-Bestimmung auch die gleiche Leistung wie die Augenärzte“, unterstrich ZVA-Präsident Thomas Nosch. Dafür müßten die gesetzlichen Krankenkassen sorgen. Erst am Dienstag, 13. Januar 2004, hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen vor dem Hintergrund der Gesundheitsreform entschieden, dass diese Bestimmung der Brillengläser nur noch beim Augenarzt von den Kassen übernommen wird, obwohl die Augenoptiker diese Tätigkeit bereits seit 30 Jahren die Lasten der Krankenkassen abrechnen und mittlerweile rund 55 Prozent der abgegebenen Brillen direkt vom Augenoptiker bestimmt werden.

Diese Entscheidung hat sowohl bei Augenoptikern als auch bei den Verbrauchern zu massiver Kritik geführt. Die Augenoptiker sehen sich mit dieser Entscheidung gegenüber den Medizinern benachteiligt. Die Bestimmung der Brillengläser ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit eines Augenoptikermeisters. Für den Kunden ist der Gang zum Augenoptiker ein attraktiver Weg, um ohne Terminvereinbarung und ohne Wartezeiten die Brille aus einer Hand zu erhalten. Bis zu einer Entscheidung werden die Augenoptiker die Brillenglas-Bestimmung weiterhin zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten. „Die Kunden sollen unter dieser Ungleichbehandlung nicht leiden“, sagte Thomas Nosch.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker Alexanderstr. 25 a, 40210 Düsseldorf Telefon: 0211/8632350, Telefax: 0211/86323535

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