Brisante Klausel in Kundenverträgen von Eon Bayern Abmahnung der Verbraucherzentrale zeigt Erfolg
(München) - Die Verbraucherzentrale Bayern hat eine Fußangel im Kleingedruckten des Gasversorgers Eon Bayern erfolgreich abgemahnt. Beim Tarif "E.ON BasisPower" und "E.ON AquaPower" entdeckten die Verbraucherschützer im Kleingedruckten eine brisante Klausel. Danach sollte sich der Kunde damit einverstanden erklären, dass seine Daten an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) übermittelt werden dürfen, insbesondere bei Zahlungsverzug. "Die SCHUFA-Klausel verstößt in diesem Fall klar gegen das Bundesdatenschutzgesetz", meint Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. Offensichtlich wollte sich der Gasversorger ein Druckmittel gegen Verbraucher sichern, die sich gegen Gaspreiserhöhungen wehren. Eon Bayern hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich gegenüber der Verbraucherzentrale verpflichtet, derartige Klauseln nicht mehr zu verwenden.
In einer ähnlichen Angelegenheit hatte die Verbraucherzentrale Bayern zu Beginn des Jahres die Stadtwerke Rosenheim ins Visier genommen. Auch dieser Energieversorger hatte eine solche Klausel im Vertrag und hat sich der Forderung der Verbraucherschützer unterworfen.
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(bl)
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