Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Brühpolnische und Böhmische Knödel unbedenklich genießen / Trotz Übergangsregelungen für neue EU-Länder kommen nur geprüfte Lebensmittel auf den Markt

(Leipzig) - Andere Länder, andere Essgewohnheiten. Doch europaweit gibt es einheitliche europäische Qualitäts-, Hygiene- und Lebensmittelsicherheitsstandards. Auch in den an Sachsen grenzenden neuen EU-Mitgliedstaaten Polen und Tschechien gelten seit dem 1. Mai 2004 die europäischen Rechtsvorschriften.

Doch es gibt Ausnahmen und Übergangsregelungen. Je nach Branche reichen die Zeiträume dieser Regelungen bis Ende 2006 bzw. Ende 2009. Handlungsbedarf besteht u. a. noch bei der Behandlung tierischer Abfälle, bei den Hygienestandards für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, sowie bei der Kontrolle auf Pestizide und andere Rückstände. Die in der Vergangenheit von dem Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission immer wieder durchgeführten Inspektionsbesuche in den 10 Beitrittsländern haben einige Mängel gezeigt. Dennoch versuchen die neuen EU-Nachbarn, die wesentlichen Gemeinschaftsvorschriften, die die Lebensmittelsicherheit betreffen, einzuhalten. Die größten Defizite bestehen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft. „Dennoch gilt, dass Produkte, die nicht dem EU-Standard entsprechen, nicht auf den sächsischen Markt kommen. Betriebe, in denen Übergangsregelungen zur Umsetzung der EU-Standards gewährt wurden, dürfen ihre Produkte nur ins eigene Land, nicht jedoch in andere Mitgliedstaaten der Gemeinschaft liefern“, so die Lebensmittelrechtexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Anne-Katrin Wiesemann. Solche Produkte werden in dem Land, in dem sie hergestellt werden, entsprechend gekennzeichnet. Falls bei den weiter andauernden speziellen Kontrollen des Lebensmittel- und Veterinäramtes der Europäischen Union jedoch anhaltend Verstöße festgestellt werden, kann die Europäische Kommission beispielweise Einfuhrstopps für bestimmte Lebensmittel aus diesen Ländern veranlassen. Das ist in der Vergangenheit bereits schon öfter bei einigen „alten“ Mitgliedstaaten vorgekommen, wie beispielsweise in der BSE-Krise die Einfuhr von britischem Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich. Daher besteht trotz dieser Ausnahmen, die u. a. auch den Bereich der Lebensmittelvorschriften berühren, nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer kein Grund, polnische oder tschechische Lebensmittel und Spezialitäten wie beispielsweise Brühpolnische oder Böhmische Knödel zu meiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826

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