Pressemitteilung | Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE)

Brüsseler Tabakprodukt-Richtlinie / Tabakwaren-Einzelhandel muss an erster Stelle Informationslücken schließen

(Köln/Dortmund) - Die Inter-tabac ist als weltgrößte Tabak-Fachmesse die Innovations- und Orderplattform für alle Sortimentsbereiche des Tabakwaren-Facheinzelhandels. Insbesondere die Angebotsvielfalt des Kulturgutes Tabak bei der Dortmunder Messeveranstaltung ist für den Fachhandel die wichtigste Börse, um das Tabaksortiment für seine Kunden aktuell und optimal gestalten zu können. Aber auch die Aussteller aus den Zusatzsortimenten und dem Pressebereich sind für den Fachhandel längst unverzichtbare Informations- und Orderfixpunkte des Messebesuches. Somit hat die Inter-tabac einen großen Anteil daran, dass der Tabakwaren-Einzelhandel mit den Sortimenten Tabak, Presse, Lotto und vielfältigen Zusatzsortimenten jeden Tag ein beliebter und unverzichtbarer Nahversorger für Millionen Kunden ist.

Zugleich steht der Fachhandel mit seinen Geschäften bundesweit immer an der vordersten Stelle, wenn es darum geht, das Kulturgut Tabak in seiner ganzen Sortimentsbreite und -tiefe verantwortungsvoll unter Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen - wohnortnah, beratungskompetent und legal - professionell zu präsentieren und zu verkaufen. Ebenso spielt der Fachhandel vor Ort eine unverzichtbare Rolle als Garant für den kontrollierten Verkauf des legalen Produktes Tabak an genussorientierte erwachsene Raucher und ist damit ein unverzichtbarer Faktor für die Gewährleistung des Jugendschutzes.

Nach den Plänen der Europäischen Kommission mit der nunmehr verabschiedeten Neufassung der sogenannten Tabakprodukt-Richtlinie wird sich in knapp zwei Jahren durch die Einführung übergroßer Schockbilder auf den Verpackungen die Optik der Geschäfte massiv negativ verändern. Rainer v. Bötticher, BTWE-Präsident: "Die Schockbilder in der jetzt vorgesehenen Größe werden nicht nur die legalen Produkte, sondern auch die Kunden, egal ob Raucher oder Nichtraucher, sowie die Mitarbeiter diskriminieren, weil sie sich dann statt in einem breit sortierten, genussorientierten Tabakwaren-Geschäft in einem Grusel-Kabinett befinden werden. Dies ist umso tragischer, weil Schockbilder in anderen Länder die Ziele der Politik nicht erreicht haben."

So existiert in Ländern mit vergleichbaren Regelungen wie beispielsweise Australien und Kanada noch kein überzeugend belegter Wirkungszusammenhang zwischen Packungsdesign und der Entscheidung von Nichtrauchern, mit dem Rauchen zu beginnen oder von Konsumenten, das Rauchen aufzugeben. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) befürchtet aber, dass diese Einführung übergroßer Schockbilder, weil sie der Einführung von Einheitsverpackungen durch die Hintertür gleichkommt, ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten Zigaretten eröffnet wird. Schon jetzt wird mehr als jede fünfte in Deutschland konsumierte Zigarette nicht mehr hierzulande versteuert. Jetzt muss davon ausgegangen werden, dass das Ende der Fahnenstange für nicht in Deutschland versteuerte Zigaretten noch nicht erreicht ist. Umsatzverluste im Fachhandel sind programmiert.

Ein weiterer Verlierer wird der Jugendschutz sein. Nur durch den legalen Verkauf von Zigaretten kann der Jugendschutz in Deutschland effizient und flächendeckend gewährleistet werden. Auf dem Schwarzmarkt fragt niemand nach dem Ausweis. Für alle Konsumenten gilt zudem: Während die in Deutschland versteuerten Zigaretten einer strengen Regulierung mit gesetzlich festgelegten Höchstwerten an Teer, Nikotin, Kohlenmonoxid und anderer Inhaltsstoffe unterliegen, entziehen sich gefälschte und geschmuggelte Zigaretten jeglicher Kontrolle. v. Bötticher: "Durch die Umsetzungen und Auswirkungen der EU-Tabakprodukt-Richtlinie wird es künftig noch mehr als bisher auf die Beratungskompetenz des Tabakwaren-Facheinzelhandels ankommen. Durch die großflächigen Schockbilder werden der Informationsgehalt der Verpackungen sowie der Wiedererkennungseffekt von Marken beträchtlich sinken. Diese Informationslücken wird dann der Fachhandel noch umfassender als bisher schließen."

Hinzu kommen Merkwürdigkeiten in der Richtlinie, die ebenfalls eine noch intensivere fachkompetente Unterstützung und Beratung in den Fachgeschäften insbesondere für Pfeifenraucher und Schnupftabakliebhaber erforderlich machen. Beide Produktgruppen sind zwar vom sogenannten Aromenverbot ausgenommen, dürfen in Zukunft aber die Geschmacksrichtung nicht mehr auf der Packung nennen. Und genau hier ist die Beratungskompetenz des Fachhandels dann ebenfalls umfassender gefragt als bisher.

Im Zuge der Umsetzung der Brüsseler Richtlinie wird die BTWE-Brancheninitiative "Tabak Spezialist" sicher nochmals einen Schwung bekommen. Mit dem Logo "Tabak Spezialist" gibt der BTWE den Tabakwaren-Fachgeschäften die Möglichkeit, den Kunden die Vielfalt und die Qualität ihrer Angebote rund um das Kulturgut Tabak sowie ihre Kompetenz als qualifizierter Spezialist an ihren Standorten augenfällig zu präsentieren. Rund 600 Tabakfachgeschäfte haben dieses Logo bereits installiert. Nach BTWE-Schätzungen können rund 5.000 Fachgeschäfte dieses Signet erhalten, weil sie die Vergabekriterien erfüllen. Da sich die Signet-Inhaber schriftlich auch zur Einhaltung aller branchenspezifischen Gesetze und Verordnungen verpflichten und vom BTWE aktuell über neue Bestimmungen informiert werden, steht das Logo "Tabak Spezialist" für ein Gütesiegel der besonderen Art für den legalen Qualitätsvertrieb von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher. BTWE-Präsident v. Bötticher: "Umso mehr Fachgeschäfte sich entschließen, mit diesem Signet in der Öffentlichkeit ein Zeichen zu setzen, desto eher wird es gelingen, das Kulturgut Tabak aus der sogenannten Schmuddelecke herauszuholen."

Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Tabakwaren-Fachhandels in Deutschland. Der BTWE ist dem Handelsverband Deutschland - HDE angeschlossen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 27166-0, Fax: (0221) 27166-20

(sy)

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