Pressemitteilung | Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt das Bundesverfassungsgerichtsurteil: das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

(Berlin) - Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Betreuungsgeld für verfassungswidrig zu erklären. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz, da die Regelung nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich ist. Die beteiligten Verbände fordern die politischen Entscheidungsträger/innen auf, die frei werdenden finanziellen Mittel in den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zu investieren.

Das Betreuungsgeld widerspricht zentralen familienpolitischen Entscheidungen der letzten Jahre und wirkt sozial-, bildungs- und gleichstellungspolitisch kontraproduktiv. Das zeigen die Erfahrungen seit Einführung des Betreuungsgeldes im Jahr 2013: Frauen mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsniveau und Migrationshintergrund beziehen die Leistung häufiger und betreuen ihre Kinder zuhause, oftmals zu Lasten der Bildungschancen ihrer Kinder. Zudem steigt durch das Betreuungsgeld der Anreiz für einen längeren Erwerbsausstieg. Dies wirkt sich negativ auf die Erwerbsbiografien und die soziale Sicherung von Frauen aus.

Gerade eine qualitativ hochwertige Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kann bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien dazu beitragen, ihre Potentiale bestmöglich zu fördern. Dabei sind gute Angebote der frühen Förderung entscheidend. Jedem Kind sollten von Anfang an, unabhängig vom sozialen Status oder Herkunft, die bestmöglichen Bildungschancen offen stehen. Die durch die Abschaffung des Betreuungsgeldes bis 2017 frei werdenden 3,9 Milliarden Euro sollten daher dringend in den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsinfrastruktur - sowohl qualitativ als auch quantitativ - investiert werden. Nur so kann Chancengleichheit für Kinder und Wahlfreiheit für Familien umgesetzt werden.

Flankiert werden muss der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur durch eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 536 Euro pro Monat. Sie stellt die bisherige Familienförderung "vom Kopf auf die Füße", fasst eine Vielzahl an Leistungen zusammen, orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum und wird am Einkommen der Eltern bemessen. So sieht gerechte, transparente und konsistente Familienförderung aus. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzen sich neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 für einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung ein. Weitere Informationen unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) Pressestelle Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin Telefon: (030) 214809-0, Fax: (030) 214809-99

(wl)

NEWS TEILEN: