Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Bund der Versicherten warnt vor Wechsel in die private Krankenversicherung und vor privaten Zusatzversicherungen

(Henstedt-Ulzburg) - Praxisgebühr, höhere Zuzahlungen, Wegfall der Erstattung für Zahnersatz, Angebote zu privaten Zusatzversicherungen – die Verunsicherung der Kassenpatienten ist groß. Gutverdienende Arbeitnehmer und Selbständige fragen sich, ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.

Der Bund der Versicherten warnt eindringlich vor einem übereilten Wechsel in die private Krankenversicherung. Nach Beobachtungen der Hamburger Verbraucherschutzorganisation ködern private Krankenversicherer und ihre Vermittler Kunden mit unrealistischen Versprechen. Das böse Erwachen kommt für viele Verbraucher später, wenn erste Probleme mit Erstattungen und drastische Beitragserhöhungen kommen. Wer als Single in die private Krankenversicherung wechselt und später eine Familie gründet, muss für jedes Kind und für nicht erwerbstätige Ehepartner eine eigene Prämie zahlen, warnt der BdV. Beitragsfreie Mitversicherung kennt der private Versicherungsvertrag nicht. Für Familien kann die private Krankenversicherung gar unbezahlbar werden, denn anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der private Versicherungsvertrag nicht an die Einkommensentwicklung gekoppelt.

Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann aber so gut wie ausgeschlossen. Nur Arbeitnehmer, die jünger als 55 Jahre und ein ganzes Jahr pflichtversichert sind, also weniger als 46.350 Euro im Jahr verdienen, könnten ihre Entscheidung revidieren. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Doch gerade im Rentenalter steigen die Beiträge rapide an, während die Beiträge der Krankenkassen fallen, weil sie als Prozentsatz von den im Alter meist niedrigeren Einkünften berechnet werden.

Wer dennoch wechseln will, sollte die Anträge mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit ausfüllen und insbesondere alle Vorerkrankungen genau angeben, auch wenn ein Vermittler meint, einige bräuchten nicht angegeben zu werden.

Der BdV rät: Niemand sollte zur privaten Krankenversicherung überwechseln, ohne sich vorher neutral beraten zu lassen, z. B. als Mitglied durch den Bund der Versicherten, örtliche Verbraucherzentralen oder gerichtlich zugelassene Versicherungsberater.

Auch vor den aktuellen Angeboten zur Krankenzusatzversicherung warnen die Versicherungsexperten des BdV. Alle gesetzlich krankenversicherten Verbraucher werden aktuell von Angeboten zu Ergänzungsversicherungen bei privaten Krankenversicherungen geradezu überschwemmt. Viele glauben, dass die schon jetzt angebotenen Zusatzversicherungen die ab 2005 entfallende Zahnersatz-Versorgung ausgleichen sollen. Dies aber ist falsch. Es handelt sich bisher ausschließlich um sogenannte private Ergänzungsversicherungen (Erstattung für Brillen, Zahnersatz, Massagen, Heilpraktikerbehandlungen usw.). Diese sind in aller Regel nicht notwendig, weil sie kein "Katastrophenrisiko" absichern. Kassenmitglieder müssen ab 1. Januar 2005 für die Kosten des Zahnersatzes selbst finanzielle Vorsorge treffen. Sie können dies über ihre Krankenkasse oder über einen privaten Versicherer tun. Hierzu gibt es aber noch keine Verträge. Auch die Beiträge hierfür stehen noch nicht fest. Deshalb: Eine Notwendigkeit, oder gar eine Verpflichtung, schon jetzt eine Zusatzpolice abzuschließen, besteht nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/94222, Telefax: 04193/94221

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