Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bund muss Selbstblockade bei Ausländerintegration lösen

(Berlin) - „Die Bundesregierung muss die Selbstblockade bei der Zuwandererintegration jetzt aufheben und mehr Geld für die Integration von Ausländern und Aussiedlern bereitstellen. Die mit dem Zuwanderungsgesetz geplanten Integrationskurse sind unzureichend und hoffnungslos unterfinanziert. Es fehlen mehrere 100 Millionen Euro für eine ausreichende Integrationspolitik“, sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und seinerzeit Mitglied der Zuwanderungskommission („Süßmuth-Kommission“), nachdem Bundespräsident Johannes Rau das Zuwanderungsgesetz unterschrieben hat.

„Außerdem sollte das zum 01.01.2003 geplante Inkrafttreten des Gesetzes aufgeschoben werden, falls das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Vollzug braucht Sicherheit“, ergänzte Landsberg mit Blick auf große Sorgen der kommunalen Ausländerbehörden. Denn die Zeit für die Umstellung auf das neue Recht sei bereits jetzt zu knapp. Außerdem würden die nötigen Rechtsverordnungen nicht vor dem Herbst fertig sein. Schließlich sei der Umstellungsaufwand enorm: Hunderte von Formularen, Passetiketten und Stempeln sowie geänderte Software müssten in den Ausländerbehörden angeschafft werden. Die Aufwendungen wären vergebens, wenn das Gesetz zunächst in Kraft tritt und danach doch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. Fraglich sei dann auch, was z. B. mit den auf Grund des neuen Gesetzes erteilten Aufenthaltsrechten geschehen soll.

„Die bisher für die Integrationskurse eingeplanten Haushaltsmittel des Bundes (rund 160 Mio. €) ermöglichen keine ausreichende Integrationspolitik, die den modernen Herausforderungen gerecht wird“, führte Landsberg näher aus und benannte die Defizite:

- Bis jetzt bekommen Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge über 27 Jahre 900 Stunden Sprachunterricht, künftig sollen es nur noch 600 Stunden sein. Die meisten Experten halten selbst 900 Stunden für zu wenig.

- Künftig gibt es Integrationsbedürftige erster und zweiter Klasse, denn die besonders wichtige Gruppe der schon länger in Deutschland lebenden Zuwanderer erhält im Gegensatz zu den Neuankömmlingen keinen Rechtsanspruch auf Integrationskurse.

- Mit den bisherigen Mitteln können unerlässliche Rahmenbedingungen für erfolgreiche Integrationskurse nicht sichergestellt werden, z. B. vorhergehende Alphabetisierung, Kinderbetreuung, Übernahme von Fahrtkosten und sozialpädagogische Begleitung.

„Auf die kommunalen Ausländerbehörden kommen außerdem völlig neue Aufgaben zu: So muss künftig bei jedem Ausländer ein Sprachtest durchgeführt werden, um dessen Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs festzustellen. Bisher ist unklar, wer die Kosten für diese Prüfungsverfahren zu tragen hat“, führte Landsberg einen weiteren Kritikpunkt an.

„Nach der Unterschrift von Bundespräsident Johannes Rau unter das Zuwanderungsgesetz gilt es nun, den nötigen Quantensprung bei der Zuwandererintegration zu wagen, den Umstellungsaufwand für die Städte und Gemeinden zu minimieren und Planungssicherheit für die Sprachkursträger zu schaffen. Wir fürchten, dass sich das Zuwanderungsgesetz sonst erheblich zu Lasten der Länder und Kommunen auswirkt“, resümierte Landsberg und fasste die Forderungen der Kommunen in der aktuellen Situation zusammen:

- Der Bund muss den Stundenumfang der geförderten Integrationskurse deutlich erhöhen, ausreichende Gelder auch für „Altzuwanderer“ bereitstellen und die Rahmenbedingungen für einen Erfolg der Integrationskurse sichern. Dafür werden zusätzlich 500 Mio. Euro benötigt.

- Wenn es zur Verfassungsklage gegen das Zuwanderungsgesetz kommt, muss das Inkrafttreten des Gesetzes bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden.

- Für die durch das Zuwanderungsgesetz auf die Kommunen zukommenden neuen Aufgaben muss eine Gebührenregelung oder ein andersartiger Kostenausgleich geschaffen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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