Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bund soll Städte und Gemeinden an UMTS-Erlösen beteiligen

(Berlin) - Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 5. März über den Streit zwischen Bund und Ländern um die UMTS-Versteigerungserlöse verlangt der DStGB erneut, die Städte und Gemeinden an den Erlösen zu beteiligen. „Wenn der Bund besondere Einnahmen erzielt, die auf der anderen Seite Bund, Länder und Gemeinden finanziell belasten, dann müssen auch Länder und Gemeinden an den Einnahmen beteiligt werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg. „Wer einnimmt, muss teilen!“, so Landsberg.

Der Bund hatte im Jahr 2000 aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen rund 51 Milliarden € vereinnahmt und damit seine Schulden gesenkt. Zugleich sinken dadurch aber die Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden erheblich. Denn die Lizenznehmer können die Lizenzgebühren als Betriebsausgaben steuermindernd ansetzen, was zu erheblichen Steuermindereinnahmen sowohl bei der Körperschaftssteuer als auch bei der Gewerbesteuer führen wird. Der DStGB rechnet damit, dass allein bei den Städten und Gemeinden die Abschreibung der Lizenzkäufe zu Steuerverlusten von insgesamt mehr als 5 Milliarden Euro führen wird.

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sehen in den Lizenz-Erlösen eine „nichtsteuerliche Abgabe“, die wie andere Abgaben nach dem Grundgesetz zwischen den öffentlichen Haushalten aufgeteilt werden müsse.

Auch der Bund hat inzwischen zugestanden, dass der Beginn der steuerlichen Abschreibungen der Zahlungen für die UMTS-Lizenzen für die extremen Steuermindereinnahmen der jüngsten Zeit mitverantwortlich ist. Es könne nicht sein, so Landsberg, dass die Städte und Gemeinden von den rund 51 Mrd. € keinen Cent abbekommen und zusätzlich noch weitere Steuermindereinnahmen hinnehmen müssen, die allein auf UMTS-Lizenz-Übertragungen zurückzuführen sind. Hinzu komme, dass die Kommunen zahlreichen Anforderungen bei der Planung der Infrastruktur unterworfen sind.

Daher sind die Forderungen berechtigt, der Bund möge die anderen Haushaltsebenen an dieser außerordentlichen Einnahme des Jahres 2000 beteiligen bzw. deren Mindereinnahmen aus diesem Vorgang mildern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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