Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern / Bundesapothekerkammer (BAK)

Bundesapothekerkammer für Rezeptfreiheit der 'Pille danach'

(Berlin) - Die Bundesapothekerkammer spricht sich dafür aus, dass die 'Pille danach' mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht entlassen wird. "Bei der 'Pille danach' ist es wichtig, dass sie im Notfall möglichst schnell verfügbar ist. Die wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst können das leisten", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. "Apotheker können die Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Verantwortung dafür übernehmen, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden." Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags hat im September 2013 einen entsprechenden Antrag beschlossen.
Der Bundesrat hatte sich aktuell für eine Aufhebung der Rezeptpflicht ausgesprochen. Bislang ist die 'Pille danach' rezeptpflichtig. Voraussetzung für die Änderung ist, dass sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am 14. Januar 2014 für die Befreiung ausspricht und das Bundesgesundheitsministerium die Arzneimittelverschreibungsverordnung ändert.

Um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, sollte Levonorgestrel so schnell wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden. Erfolgt die Einnahme innerhalb der ersten 24 Stunden, werden bis zu 95 Prozent der Schwangerschaften verhindert. Nach 72 Stunden ist die kontrazeptive Wirkung nur noch sehr niedrig. Auf Grund der kurzen Wirksamkeit ist es wichtig, dass die betroffenen Frauen einen raschen und niederschwelligen Zugang zu dem Notfallkontrazeptivum erhalten.

Die Weltgesundheitsorganisation hat die Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel als eine sichere und gut verträgliche Methode bewertet. Sie wirkt weder abtreibend noch schädigend auf eine bestehende Schwangerschaft. Dennoch gelten Notfallkontrazeptiva in besonderem Maße als beratungsbedürftige Arzneimittel, da sie nicht für die regelmäßige Kontrazeption indiziert sind. Kiefer: "Diese Anforderung können gerade die Apothekerinnen und Apotheker mit ihrer Arzneimittelkenntnis und Beratungskompetenz erfüllen." In mehr als 20 europäischen Ländern gibt es Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva in Apotheken. Daher ist bekannt, dass die Rezeptfreiheit zu keinem Anstieg von riskantem Verhütungsverhalten führt und die reguläre Schwangerschaftsverhütung nicht beeinträchtigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern - Bundesapothekerkammer (BAK) Pressestelle Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin Telefon: (030) 40004-0, Fax: (030) 40004-598

(cl)

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