Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Bundesfinanzhof stützt Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Einkommenssteuer / Regierungskoalition muss endlich das Einkommenssteuergesetz ändern

(Köln) - In seiner heute bekannt gewordenen Entscheidung zur Aussetzung der Vollziehung vom 23.05.2011 (III B 1211/10) äußert der Bundesfinanzhof "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner von Ehegattensplitting. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kommt einer weiteren Aufforderung an die Regierungskoalition gleich, eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht endlich mit Ehegatten gleichzustellen. Seit den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (BVerfGE 124, 199) und vom 21.07.2010 (NJW 2010, 2783) steht fest, dass Lebenspartner auch im Einkommensteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen. Gleichwohl weigert sich die Koalition, das Einkommensteuergesetz entsprechend zu ändern. Sie will abwarten, ob sie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Änderung expressis verbis verurteilt. Dort sind schon seit 2006 mehrere einschlägige Verfassungsbeschwerden anhängig.

Viele Betroffene wollen nicht mehr länger warten und haben bei den Finanzämtern die vorläufige Aussetzung der Ablehnung ihrer Zusammenveranlagung beantragt. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt gebilligt. Er hat die Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen bestätigt, dass die Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner vom Splittingverfahren ernstlich zweifelhaft ist und dass das Aussetzungsinteresse der Lebenspartner die öffentlichen Belange überwiegt, die gegen die Gewährung der Vollzugsaussetzung sprechen.

Aufgrund dieser Entscheidung können Lebenspartner jetzt ihre Gleichstellung praktisch durchsetzen, indem sie die Aussetzung ihre Einkommensteuerveranlagung als Ledige beantragen. Damit wird die Weigerung der Koalition, das Einkommensteuerrecht zu ändern, immer sinnloser. Sie vermehrt nur die Arbeitsbelastung der Finanzämter.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Klaus Jetz, Geschäftsführer Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

(wl)

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