Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Bundesgerichtshof arbeitet Versäumnisse des Gesetzgebers auf / "Trendwende beim Anlegerschutz"

(Berlin) - Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs zum Grauen Kapitalmarkt sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Trendwende in der Rechtsprechung. Die Entscheidung zu atypischen stillen Beteiligungen habe weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Die Verbraucherzentrale Berlin und der Bundesverband riefen geschädigte Anleger auf, die Möglichkeit von Schadenersatzklagen jetzt neu zu prüfen.

Die atypischen stillen Beteiligungen machen bislang einen erheblichen Anteil der Probleme im Grauen Kapitalmarkt aus. Trotz gravierender Verletzungen der Aufklärungspflichten bis hin zur Falschberatung blieben Verbraucher auf ihrem Schaden bisher oft sitzen. Statt ihre Einlage zurückfordern zu können, konnten Verbraucher bisher nur den Anteil geltend machen, der als Restbestand bei der Gesellschaftsauflösung übrig blieb. Nach dem richtungsweisenden BGH-Urteil können Verbraucher nun ihre gesamte Einlage zurückverlangen.

"Das BGH-Urteil schließt endlich gesetzliche Regelungslücken," sagte Frank-Christian Pauli, Referent Banken beim vzbv. "Das entzieht Anbietern von dubiosen Kapitalanlagen die Rückendeckung." Die Geschädigten können nach dem Urteil ihre Ansprüche nun unmittelbar gegenüber den Initiatoren geltend machen. Anders als bisher müssen sie sich dabei nicht mehr an die Kapitalgesellschaft halten, die selbst bloß aus anderen geschädigten Kapitalanlegern besteht. "Das ist ein Durchbruch und in Hinblick auf Verantwortung und Verursachung ein absolut folgerichtig," so Pauli.

Rat für geschädigte Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Berlin befasst sich seit Jahren intensiv mit dem Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt. Sie rät geschädigten Verbrauchern, die BGH-Entscheidung bei laufenden Verfahren einzubringen. Geschädigte, die bisher noch kein Verfahren angestrengt haben, sollten die Chancen jetzt neu prüfen. Allerdings besteht Handlungsbedarf, da viele alte Fälle zum Jahresende verjähren.

"Geschädigte Anleger sollten sich allerdings bewusst sein, dass sich zwar die Rechtslage nachhaltig verbessert hat, das Prozessrisiko aber für jeden Einzelfall geprüft werden muss," so Dr. Peter Lischke, Experte für den Grauen Kapitalmarkt bei der Verbraucherzentrale Berlin. Nicht ausgeschlossen ist auch die Gefahr, dass die Verursacher durch Insolvenz leistungsunfähig geworden sein könnten und die Ansprüche deswegen ins Leere gehen.

Mit dem Urteil habe der BGH die problematische und verbraucherschädliche Funktion bestimmter Anlagemodelle im Grauen Kapitalmarkt erneut ins rechte Licht gesetzt. Die Verbraucherzentrale und der Verbraucherzentrale Bundesverband hoffen, dass diese höchstrichterliche Sichtweise jetzt allgemein Schule macht, bei den Gerichten und beim Gesetzgeber.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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