Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Bundesjustizministerin Zypries im LSVD-Interview: Im neuen Beamtenstatusgesetz sollen Lebenspartner nicht mehr ausgegrenzt werden

(Köln) - Bislang erstreckte sich die Fürsorgepflicht der Dienstherren auf ihre Beamte und deren "Familie". Dieser Begriff wurde von den Gerichten so ausgelegt, dass damit nur Ehen und Ehen mit Kindern gemeint seien, obwohl Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz als "Familienangehörige" ihrer Partner gelten.

Der Entwurf eines neuen "Beamtenstatusgesetzes", das das Bundeskabinett am 25.10.2006 beschlossen hat, verwendet zwar ebenfalls den Begriff "Familie", in der Begründung spricht er aber dann von "Familienangehörigen". Das hat die Bundesjustizministerin in einem LSVD-Interview wie folgt erläutert: "In den Verhandlungen um den Gesetzentwurf haben wir eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung durchgesetzt: „Familie“ meint alle „Familienangehörigen“. Dazu zählen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht nur die Ehepartner, sondern die auch die eingetragenen Lebenspartner. Insoweit haben wir also die erwünschte Gleichstellung erreicht."

Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): „Wir begrüßen es und sind der Bundesjustizministerin dankbar, dass durch die Gesetzesbegründung den Gerichten ein Hinweis gegeben wird, wie die Vorschrift über die Fürsorgepflicht der Dienstherren richtig auszulegen ist. Noch klarer wäre es natürlich, wenn auch der Wortlaut des Gesetzes entsprechend geändert würde. Aber das war wohl mit dem Koalitionspartner CDU/CSU nicht zu machen.

Das Beamtenstatusgesetz wird das Beamtenrechtsrahmengesetz ersetzen. Es muss von Bund und Länder umgesetzt werden. Diese sind nun aufgefordert, endlich Konsequenzen zu ziehen und ihre verpartnerten Beamte bei der Beilhilfe, dem Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension mit den verheirateten Beamten gleichzustellen.

Wir erwarten insbesondere, dass die Koalition ihre Absicht aufgibt, bei der zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindlichen Neuregelung der Beihilfe für Bundesbeamte Lebenspartner weiterhin auszuschließen. In diesem Punkt hat die Bundesjustizministerin leider kein Einlenken signalisiert.“

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

(sk)

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