Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zur Zeitarbeit / "Nicht dazu angetan, den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfest zu machen"

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 1. Juni 2016 den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeit-nehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschlossen. Damit kann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren für die Zeitarbeit beginnen. Dazu erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):

"Mit diesem Regierungsentwurf wird eine ganze Branche - und ihre Kunden - unter Generalverdacht gestellt und mit neuen Regulierungen überzogen, die unverblümt auf eine Einschränkung und Zurück-drängung der Zeitarbeit abzielen. Das ist weder im Sinne der EU-Zeitarbeitsrichtlinie, die in der Branche eine gewollte Arbeitsform sieht, noch hilfreich für Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Deutschland. Es ist wirklich mehr als bedauerlich, dass die Bundesregierung insbesondere angesichts des Flüchtlingszuzugs nicht gänzlich auf die Einführung von Equal Pay nach neun Monaten und einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten verzichtet. Immerhin wurden - auch auf Intervention des BAP - einige vollständig impraktikable Regelungen abgemildert. Wichtig im kommenden parlamentarischen Verfahren wird es aber auf jeden Fall noch sein, dass der Gesetzgeber rechtssicher Equal Pay definiert und Sanktionen, wie den Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, an feste Kriterien wie Vorsatz und Wiederholung knüpft.

Zusammen mit der Verordnung zum Eingliederungszuschuss für förderungsbedürftige Personen, die die Bundesagentur für Arbeit kürzlich für Personaldienstleister verschärft hat, kommen auf die Zeitarbeit jedenfalls enorme bürokratische Belastungen zu. Zeitarbeitsunternehmen müssen künftig nicht nur penibel Einsatzzeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren und aufwändig Equal Pay bei ihren Kunden ermitteln, sondern auch noch genauestens nachweisen, dass sie durch die Einstellung von Menschen mit Vermittlungshemmnissen tatsächlich finanzielle Nachteile haben. Dieser Nachweis ist mit einem Mehraufwand verbunden, der für Personaldienstleister kaum in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis steht. So wird es für viele Zeitarbeitsunternehmen unmöglich, den Eingliederungszuschuss überhaupt noch in Anspruch zu nehmen und so Menschen mit in ihrer Person liegenden Vermittlungshemmnissen in Arbeit zu bringen. Das alles ist jedenfalls nicht dazu angetan, den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfest zu machen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(dw)

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