Pressemitteilung | Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle

Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com wegen wettbewerbswidriger Meistbegünstigungsklauseln ab

(Berlin) - Das Bundeskartellamt hat mit Booking.com auch den Marktführer unter den Buchungsportalen in Deutschland wegen der Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern formell abgemahnt. Mit solchen Vertragsklauseln verpflichtet Booking.com die Hotels, nirgendwo günstigere Zimmerraten oder noch freie Kapazitäten als auf seinem Online-Portal anzubieten.

"Wir begrüßen das konsequente Einschreiten des Bundeskartellamtes außerordentlich. Das ist für die Hotellerie ein weiterer Zwischenschritt zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und zu fairerem Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution", erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Gegen das Buchungsportal HRS hatte das Bundeskartellamt am 20. Dezember 2013 eine Abstellungsverfügung erlassen, die am 9. Januar 2015 auch einer inzwischen rechtskräftigen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf standhielt. Im Herbst 2013 leitete das Bundeskartellamt aufgrund einer entsprechenden Eingabe des Hotelverbandes Deutschland (IHA) Ermittlungen gegen den in Amsterdam ansässigen Portalbetreiber Booking.com ein. Wie schon beim Verfahren gegen HRS ist der Hotelverband Deutschland (IHA) offiziell Beigeladener des Verfahrens.

"Mit dem heutigen Vorgehen des Bundeskartellamtes sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der betrieblichen Praxis mehr oder weniger offenen Paritätsforderungen eklatante Wettbewerbsbehinderungen darstellen. Konkurrierende Vermittlungsportale sind ebenso rechtswidrig behindert worden, wie der Direktvertrieb der Hotellerie", kommentiert Luthe. Verbrauchern empfiehlt der Hotelverband zukünftig noch mehr als heute schon, in den Suchergebnislisten der Buchungsportalen weiter nach unten zu scrollen, um auch wirklich die besten Angebote zu finden - oder immer auch auf der Hotelhomepage nachzuschauen.

Erleichtert ist Luthe, dass das Bundeskartellamt die von Booking.com auch anderen europäischen Kartellbehörden zwischenzeitlich angebotenen Deals zur Beilegung vergleichbarer Verfahren als unzureichend einstuft und eine Annahme erklärtermaßen nicht in Betracht zieht: "Die umstrittenen Meistbegünstigungsklauseln gehören generell aus dem Geschäftsverkehr verbannt und dürfen auch nicht mit fadenscheinigen 'Verpflichtungszusagen' durch die Hintertür wieder zugelassen werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 590099690, Fax: (030) 590099699

(sy)

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