Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bundesminister Wolfgang Clement sagt DStGB dauerhafte Entlastung der Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu

(Berlin) - Anlässlich der Präsidiumssitzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Frankfurt hat Bundesminister Clement dem Deutschen Städte-und Gemeindebund erneut versichert, dass bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Kommunen dauerhaft um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Bundesminister Wolfgang Clement und der Präsident des DStGB, Oberbürgermeister Christian Schramm (Bautzen), forderten den Vermittlungsausschuss auf, den Streit beizulegen und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Verbesserung der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu beschließen. „Wir wollen eine bessere Betreuung und Beratung der Arbeitslosen nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“, erklärten Clement und Schramm.

Wenn es nicht zu einer Einigung vom Vermittlungsverfahren kommt, wäre dies ein verheerendes Signal für Deutschland. Eine der wichtigsten Reformen des Arbeitsmarktes wäre vertan und damit auch die große Chance die Betreuung der Arbeitslosen zu verbessern. Dies gilt insbesondere für Jugendliche, da das Gesetz vorsieht, dass jeder Jugendliche bis 25 Jahren einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, einen Ausbildungsplatz oder eine gemeinnützige Beschäftigung hat.

Präsident Schramm verwies darauf, dass gerade auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihre Kompetenz bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einbringen wollen. Nur die notwendige Mitwirkung der Städte und Gemeinden sichert die Betreuung der Langzeitarbeitslosen vor Ort. Wir wollen, dass es eine möglichst breite Form von Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Arbeitsämtern und den Kommunen gibt. Die Kommunen haben langjährige Erfahrungen in der Organisation gemeinnütziger Beschäftigungen, kennen die lokalen Arbeitsmärkte und können auch bei der Schuldner- und Suchtberatung unverzichtbare Hilfestellungen geben. All dies wollen und werden wir einbringen, wenn der Vermittlungsausschuss übermorgen endlich die Weichen stellt, dass dieses große Reformprojekt umgesetzt wird und die Kommunen dauerhaft entlastet werden.

Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kann erst der Beginn des notwendigen Reformprozesses sein. „Wir in den jungen Bundesländern haben kein Vermittlungs-, sondern ein Arbeitsplatzproblem“, sagte Schramm. Notwendig ist deshalb die Stärkung des zweiten Arbeitsmarktes und in Teilbereichen ein staatlich subventionierter Niedriglohnbereich um den Menschen eine Perspektive zu geben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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