Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Bundespolizeiamt Hamburg pfeift aus dem letzten Loch / Kriminalitätsverwaltung auf dem Vormarsch

(Birkenwerder) - Die beiden Großstädte, die sich im Zuständigkeitsbereich des Bundespolizeiamtes Hamburg befinden, weisen eine sehr hohe Kriminalitätsbelastung aus. Dies belegt die Polizeiliche Kriminalstatistik 2004 für Deutschland, danach belegen Bremen und Hamburg die Plätze zwei und drei nach Berlin1. Für die bestehenden Sicherheitskooperationen mit den Bundesländern Bremen und Hamburg steht kein eigenes Personal zur Verfügung, so dass hierfür grundsätzlich Verbandskräfte der Bundespolizei herangezogen werden müssen. Im Bereich der Bundespolizeiinspektion Hamburg wurden im Jahr 2004 insgesamt ca. 16.000 Einsatzstunden durch Verbandskräfte allein zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität für die Landespolizei geleistet.

Zahlreiche interne Sonderaufgaben binden weiteres Personal aus den Dienstgruppen, ohne das hierfür ein Personalausgleich erfolgte. Für polizeiliche Sonderlagen im eigenen Aufgabenbereich, wie Fußballeinsätze (Fanbegleitung), Präventionseinsatz S-Bahnstation Reeperbahn, o.ä. ist kein Personal mehr auf den Dienststellen vorhandenen, so dass zunehmend auf Personal aus den Ermittlungsdienststellen und/ oder den Verbänden zurückgegriffen wird.

Dies geht zu Lasten der Kriminalitätsbekämpfung und führt zu einem weiteren Rückstau in der Abarbeitung von Ermittlungsvorgängen. In den Deliktsbereichen der Massenkriminalität werden kaum noch Ermittlungshandlungen durchgeführt, hier wird nur noch verwaltet. Bei der Bundespolizeiinspektion Bremen wurde zwischenzeitlich die Taschendiebstahlfahndergruppe aufgelöst, was angesichts der explosionsartigen Entwicklung dieses Kriminalitätsphänomens kaum vertretbar ist. Umfangreiche Ermittlungsverfahren im OK-relevanten Bereich der Schleusungskriminalität können mangels Personals nicht mit der erforderlichen Ermittlungstiefe durchgeführt werden.

Durch den ständigen Einsatz der Verbandskräfte bei an sich landespolizeilichen Aufgaben oder bei der Durchführung schutz-polizeilicher Aufgaben der Bundespolizei bleibt kein Raum für die Unterstützung bei Ermittlungshandlungen, wie Aufklärung, Observation etc. Diese andauernde Flickschusterei führt zu einem empfindlichen Sicherheitsdefizit bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität und anderer damit in Zusammenhang stehender sensibler Kriminalitätsformen, lässt keinen Raum für die sachgerechte Bearbeitung der Massenkriminalität, geht auf die Knochen der Beamtinnen und Beamten, führt zu Demotivation und schränkt die Handlungsfähigkeit der Bundespolizei massiv ein.

Einmal mehr wird deutlich, dass die Philosophie der integrativen Aufgabenwahrnehmung in der Bundespolizei nicht mehr zeitgemäß ist. Eine deutliche Trennung schutz- und kriminalpolizeilicher Aufgabenwahrnehmungen ist dringend erforderlich, um aufwändig fortgebildete Kriminalisten nicht für schutzpolizeiliche Aufgaben zu „verheizen“ und eine durchgängige, verlässliche und erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung der Bundes(kriminal)polizei zu gewährleisten.

Immer wieder betonen Landespolitiker deren ureigenste und exklusive polizeiliche Zuständigkeiten und verweigern sich einer dringend notwendigen Novellierung der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur. Nur eine Unterstützung der Bundespolizei bei vielfältigen polizeilichen Lagen wird gern in Anspruch genommen, zumal man eigene Bereitschaftspolizeien aus Kostengründen zum Teil aufgelöst oder erheblich reduziert hat. Der Vorsitzende des BDK Verband Bund, Thomas Mischke erklärte hierzu weiter, dass es nicht erst der drohenden Terrorgefahr bedarf, um auf die gravierenden polizeilichen Missstände in Deutschland, am Beispiel von Hamburg, hinzuweisen.

Leider sei es so, dass sich die gesamte politische Diskussion nur noch um die Abwendung möglicher Terrorgefahren für die Bundesrepublik drehen würde. Dabei sei die normale Kriminalitätslage an sich schon alarmierend genug. Um so bestürzender sei es daher, dass nicht einmal diese drohende Terrorgefahr für Europa und Deutschland irgendetwas konkretes, oder gar ein Umdenken in der Politik bewirken würde. Mit der Verschärfung von Gesetzen, oder der Installation von Videotechnik jedenfalls würde nicht ein einziger Polizist mehr auf den Strassen für Sicherheit sorgen, geschweige denn, dass damit die Probleme im Bundespolizeiamt Hamburg gelöst werden könnten.

Die Kernforderungen des BDK Verband Bund lauten in diesem Kontext daher:
- Verschmelzen der drei Bundespolizeibehörden (BKA, Zoll und Bundespolizei und Schaffung durchgängiger aufgabenbezogener und hierarchieschlanker Organisationsteile
- Outsourcing polizeifremder Aufgabenanteile an Externe (Objektschutz, Stadionschutz, IUK-Unterstützung, etc)
- Abschaffung der aus der Wirtschaft adaptierter Qualitäts-Managementmodelle mangels messbarem Nutzen

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

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