Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Bundesrat billigt EEG-Reform / BDE: Umwelt- und Energiepolitik in Gleichklang gebracht

(Berlin) - Der Bundesrat hat heute die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebilligt. Damit ist es Bund- und Länderkammer unter großem Zeitdruck gelungen, eine europarechtskonforme Novellierung des EEG zu vollziehen. Auch wenn nicht allen Hinweisen der Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen worden ist, begrüßt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., dass die Recyclingwirtschaft von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren kann. Damit würdigen Bundesregierung und Parlamente die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für den Klima- und Ressourcenschutz. Nach dem neuen EEG sind Unternehmen, die sich mit der Rückgewinnung sortierter Werkstoffe beschäftigen, berechtigt, Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen.

BDE-Präsident Peter Kurth: "Es wäre industrie- und umweltpolitisch widersinnig gewesen, ausgerechnet diejenigen Unternehmen von der Begrenzung der EEG-Umlage auszunehmen, deren Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz besonders groß ist. Die Politik hat mit der grundsätzlichen Aufnahme der Recyclingindustrie in die Liste der begünstigten Unternehmen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene klargestellt, dass sie Energie- und Umweltpolitik als zwei Seiten einer Medaille versteht."

Nachdem auch EU-Wettbewerbskommissar Almunia angekündigt hat, die EU-Kommission werde mit einer positiven Entscheidung auf die Notifizierung reagieren, kann die EEG-Novelle planmäßig zum 1. August in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Ronald Philipp, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

(sy)

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