Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Bundesrat blockiert Betreiberauswahl im Ortsnetz

(Köln) - Der Bundesrat hat am 12. Juli zwei für die Telekommunikationsbranche wichtige Entscheidungen getroffen. Die Betreiberauswahl im Ortsnetz (Call-by-Call im Ortsnetz) soll erst nach Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzeptes zu den verschiednen Wettbewerbsmodellen im Ortsnetz eingeführt werden. Es ist daher kaum noch damit zu rechnen, dass das Ziel der Bundesregierung, Call-by-Call im Ortsnetz noch im Dezember dieses Jahres einzuführen, erreicht werden kann. Ein ordnungspolitisch schlüssiges Preiskonzept hatte die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat selbst für erforderlich gehalten, aber bis heute nicht vorgelegt.

Derzeit sind faire Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Angebotsformen nicht gegeben. Diejenigen Unternehmen, die in Infrastruktur investiert haben, haben immer noch zu hohe Kosten für die Anmietung und Umschaltung von Leitungen der Deutschen Telekom AG (die sog. Kosten-Preis-Schere). Ohne Gesamtpreiskonzept wären die Investitionen und damit technisch innovative Dienstleistungen gefährdet.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einerseits schnellstmöglich - den Vorgaben der EU entsprechend - durch Call-by-Call im Ortsnetz für mehr Wettbewerb zu sorgen, gleichzeitig aber das ebenfalls von der EU gerügte Missverhältnis zwischen Endkundenpreisen und Vorproduktpreisen für die Wettbewerber zu beseitigen.

"Erst wenn die Kosten-Preis-Schere im Ortsnetz beseitigt ist, besteht auch die Möglichkeit, unter fairen Bedingungen weitere Wettbewerbsmodelle zu integrieren. Diese Problematik war der Bundesregierung schon seit langem bekannt. Deshalb ist es völlig unverständlich, warum die versprochene Konzeption bis heute nicht vorliegt," kommentiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) die Entscheidung. "Die Bundesregierung muss unverzüglich Sorge dafür tragen, dass sowohl für bestehende als auch für neue Wettbewerbsmodelle ein Umfeld geschaffen wird, dass für deutlich mehr Wettbewerb im Ortsnetz sorgt," so Grützner weiter.

Die Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV) hat der Bundesrat mit Änderungen passieren lassen, obwohl er die Lückenhaftigkeit der Verordnung erkannt hatte.

"Damit bleibt die TKV leider Flickschusterei," so der Verbandsgeschäftsführer. Der VATM und der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" (FST), hatten nach Bekannt werden der Verordnung den Vertretern der Länder und der Bundesregierung sowie Verbraucherschutzvertretern gemeinsam einen Maßnahmen-Katalog vorgeschlagen, der den Kundenschutz vor unseriösen Dialer-Programmen und unerwünschter Werbung für Mehrwertdienste-Rufnummern (unter anderem 0190er Nummern) wirksam verbessern sollte (siehe Presseinformation 18/2002).

"Es ist schon ein Trauerspiel," so Grützner weiter, "dass im Vorwahlkampf Aktionismus offenbar mehr zählt als ernst gemeinter Kundenschutz. Obwohl die Länder und selbst die Bundesregierung die Vorschläge von VATM und FST für deutlich effizienter halten, zieht man den Schnellschuss einer sauberen, wohl durchdachten Lösung vor." Um keine Zeit zu verlieren, hatte man dem VATM im Vorfeld nicht einmal Gelegenheit gegeben, seine Vorstellungen noch vor dem Beschluss der Bundesregierung zu erläutern.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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