Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

Bundesrat für Liberalisierung im Telefonmarketing

(Wiesbaden/Berlin) - Der Bundesrat hat sich für eine wirtschaftsfreundlichere Gesetzgebung bei werblichen Telefonanrufen ausgesprochen und damit für eine so genannte Opt-out-Regelung. In einer Stellungnahme zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) weist die Länderkammer den Entwurf der Bundesregierung zurück. Die darin vorgesehene Opt-in-Regelung führe zu Wettbewerbsnachteilen für das Direktmarketing in Deutschland, da in den meisten anderen EU-Staaten ein liberalerer Rechtsrahmen gelte.

Damit folgt der Bundesrat der Forderung des Deutschen Direktmarketing Verbandes (DDV), der im Falle einer Liberalisierung mit 50.000 neuen Arbeitsplätzen im Telefonmarketing rechnet. „Dies ist ein erster wichtiger Teilerfolg. Nun gilt es, auch die Mehrheit im Bundestag für eine wirtschaftlich vernünftige und ebenso verbrauchergerechte Lösung zu gewinnen", sagt Verbandspräsidentin Kerstin Plehwe.

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Anrufe von Unternehmen an Geschäftsleute und Verbraucher als „belästigende Werbung" im UWG grundsätzlich verboten werden. Nach diesem Opt-in-Prinzip darf ein Unternehmen einen Kunden nur anrufen, wenn dieser zuvor seine Einwilligung erteilt hat. Außer in Deutschland herrscht innerhalb der EU lediglich in Griechenland und Dänemark eine derartig restriktive Rechtslage.

Nach Auffassung des Bundesrates sei ein Anruf nur dann eine unzumutbare Belästigung, wenn der Angerufene ausdrücklich seinen entgegenstehen Willen geäußert habe. Bei Einführung einer solchen Opt-out-Regelung empfiehlt der DDV unter anderem eine Telefon-Robinson-Liste. In dieses Verzeichnis können sich Verbraucher kostenlos eintragen, wenn sie keine Anrufe von Unternehmen erhalten wollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Direktmarketing Verband e.V. (DDV) Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/977930, Telefax: 0611/9779399

NEWS TEILEN: