Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bundesrat muss Tariftreuegesetz stoppen

(Berlin) - Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes muss das von der Bundesregierung geplante Tariftreuegesetz am 31. Mai 2002 im Bundesrat gestoppt werden. Das Gesetz führt zu einem erheblichen Bürokratiezuwachs für alle kommunalen Auftraggeber sowie zu einer Verteuerung der öffentlichen Aufträge.

Zwar sei das mit dem Tariftreuegesetz verfolgte Ziel, Dumpinglöhne zu vermeiden, richtig, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg. Das rein leistungs- und produktbezogene Vergaberecht sei aber der falsche Weg zur Zielerreichung.

Das Tariftreuegesetz hat für Städte und Gemeinden gravierende Folgen. Nach Einschätzung der Bundesregierung werden sich öffentliche Bauaufträge um bis zu 5 Prozent verteuern. Die Folge wäre, dass die ca. 14.000 Kommunen sowie Stadtwerke bei einem Bauvolumen von ca. 50 Mrd. € jährlich mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 2,5 Mrd. € rechnen müssten. Dieses ist vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage der Kommunen nicht leistbar und schadet dringend notwendigen kommunalen Investitionen.

Darüber hinaus bedeutet die im Gesetz vorgesehene Abfrage einschlägiger Lohn- und Gehaltstarife sowie die vom Auftraggeber zu leistende Kontrolle der Einhaltung der Tariftreue durch die Auftragnehmer einen unvertretbaren Verwaltungsmehraufwand. "Mit der Streichung der ursprünglich vorgesehenen Einbindung der Bundesanstalt für Arbeit in die Kontrolle der Auftragnehmer soll die Hauptlast der Kontrollaufgaben und damit auch der zusätzlichen Personalkosten bei den Kommunen liegen. Dieses bedeutet eine unzulässige und einseitige Lastenverschiebung zu Ungunsten der Städte und Gemeinden und stellt einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip dar, so Landsberg.

Der Gesetzgeber ist zwar mit der stufenweisen Einführung der Zahlung ortsüblicher Tariflöhne der kommunalen Forderung nach einer Differenzierung zwischen Ost- und Westtariflöhnen nachgekommen. Das Tariftreuegesetz zeigt sich aber insgesamt als praxisfremd und wenig praktikabel. Beispielhaft sei auf die vorgesehene stufenweise Absenkung der Bagatellgrenze für öffentliche Aufträge hingewiesen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher den Bundesrat auf, das Tariftreuegesetz zu stoppen, zumal in Kürze eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Tariftreueregelung zu erwarten ist. Vor dem Bundesverfassungsgericht wird insbesondere die Frage untersucht, ob ein Tariftreuegesetz mit der durch das Grundgesetz geschützten sog. negativen Koalitionsfreiheit, das den Bauunternehmern auch das Recht zubilligt, keiner Tarifvertragspartei anzugehören, übereinstimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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