Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Bundesrat nimmt zum IT-Sicherheitsgesetz Stellung / VKU begrüßt geforderte Prüfung der Kosten für kommunale Unternehmen

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass der Bundesrat in seiner heutigen Stellungnahme eine Überprüfung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) auf kommunale Unternehmen fordert. Der VKU hatte in seiner Stellungnahme vom November 2014 bereits auf die entstehenden Kosten hingewiesen.

Aus VKU-Sicht ist positiv zu bewerten, dass in der heute beratenen Fassung des Gesetzes die unverhältnismäßige Belastung kommunaler Kleinstunternehmen durch die De-minimis-Regelung behoben wurde. Die Regelung nimmt Kleinstunternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von weniger als zehn und einer Jahresbilanzsumme von weniger als zwei Millionen Euro vom Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes aus. Der VKU hatte sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass auch kommunale Unternehmen bei der Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen berücksichtigt werden. Nach der heute beratenen Fassung wird diese Ausnahmeregelung analog zu Privatunternehmen auch auf öffentliche Unternehmen angewendet.

Kritisch sieht der VKU weiterhin, dass die relativ kurzen Umsetzungsfristen sowie der hohe Nachweisaufwand in dem Gesetzesentwurf enthalten geblieben sind. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Unternehmen, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen eingestuft werden, müssen die Berichtspflichten praktikabel umsetzen können! Es kann nicht sein, dass ein hoher bürokratischer Aufwand das eigentliche Ziel, mehr Sicherheit zu gewährleisten, aus dem Fokus rückt!"

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sy)

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