Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Bundesrat sendet richtiges Signal

(Berlin) - Zur heute vom Bundesrat verabschiedeten Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Der Bundesrat setzt mit seiner Stellungnahme die richtigen Akzente. Er zeigt auf, wie der Gesetzentwurf im Sinne der Kleinbetriebe nachzubessern ist. So sollen beispielsweise marktmächtige Unternehmen ihre Haftung für Produktfehler nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen können. Das ist richtig. Denn ein Handwerker, der im Fachhandel Kabel, Schalter und Sicherungen einkauft, hat keinen Einfluss auf die Geschäftsbedingungen. Er hat nur die Wahl, die Ware unter Einbeziehung der AGB zu kaufen oder nicht.

Zu Recht fordert der Bundesrat auch an anderen Stellen Nachbesserungen ein. Nicht nur solche Handwerker, die fehlerhaftes Material in ein Gebäude oder Auto einbauen, dürfen von der Reform erfasst sein. Bei Schreinern, Malern, Schneidern und anderen materialverarbeitenden Betrieben ist die Sachlage identisch. Eine Haftung für fremdverursachte Materialfehler ist für sie gleichermaßen unfair.

Der Bundesrat setzt mit seiner Stellungnahme ein klares Zeichen für mehr Praxisnähe und den Schutz kleiner Betriebe. Der Bundestag ist aufgerufen, entsprechende Änderungen des Gesetzentwurfs vorzunehmen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(sy)

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